FeedLicenz oder Licenzsteuer
Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Licenz oder Licenzsteuer (droit de licence, license) nennt man in England und Frankreich die Abgabe, welche für den Betrieb eines nicht freien Gewerbes zuentrichten ist. Es handelt sich namentlich um Schenkwirtschaften und um die Fabrikation von Verzehrungsgegenständen, die einer innern Steuer unterliegen, wie z. B. Zucker. Eine Licenzsteuer auf die Wirtschaften als Ergänzung der Getränkesteuer ist auch in Preußen, bisher aber ohne Erfolg, beantragt worden. Eine solche scheint nicht nur gerechtfertigt, sondern geradezu geboten, wenn unter Verneinung des Bedürfnisses nach neuen Wirtschaften den bestehenden eine bevorzugte, monopolartige Stellung gegeben werden sollte.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 11, S. 54Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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