Lieutenant zur See ist die Charge eines Seeoffiziers, welche im Range dem Premierlieutenant der Landarmee entspricht. Sie kann von dem Betresfsenden nur erreicht werden, wenn er fünf Jahre Seefahrtzeit nachweist und vorher die Kadetten⸗ (Gemeiner), Seekadetten⸗(Fähnrich) undUnterlieutenants⸗(Secondlieutenant-) Charge passiert hat. Die nächsthöhere amr. ist der Kapitänlieutenant (Hauptmannsrang). *
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 11, S. 70Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei