Limitativ (lat.), einschränkend; ein limitatives Urteil ist ein solches, in welchem durch Aufhebung eines Merkmals etwas bestimmt wird. Limited (engl.), eigentlich limited liability, abgekürzt L. L., Bezeichnung für die abeschränkter Haftpflicht einer Aktiengesellschaft. (Vgl. Aktie
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 11, S. 80Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei