FeedFalschwerbung
Recht & StaatBrockhaus 1882

Falschwerbung wird die unerlaubte und heimliche Werbung für das Heer eines fremden Staates genannt; sie ist mit Strafe bedroht, wird besonders scharf geahndet, wenn sie mit einer Verleitung zur Fahnenflucht verknüpft ist, und erscheint als mit dem Tode zu strafender Landesverrat, wenn sie zu Gunsten des Feindes stattfindet.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 554Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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