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ErdkundeBrockhaus 1882

Lübeck, eine der drei Freien Hansestädte des Deutschen Reichs, liegt 15 Km von der Ostsee, auf einer von Süden nach Norden gestreckten Anhöhe, deren westl. Seite von der schiffbaren Trave bespült wird, während an der Ostseite die Wakenitz, der Absluß des Ratzeburger Sees, hinfließt. Die Straßen verlaufen ziemlich regelmäßig von Süden nach Norden und von Osten nach Westen; die Häuser der innern Stadt sind massiv und zeigen zum großen Teil altertümliche Bauart. Mehrere meutlihe sowie fast sämtliche Kirchen und öffentliche Gebäude sind schöne Denkmäler des mittelalterlichen Baustils. Die Marienkirche, fast in der Mitte der Stadt gelegen, mit zwei w124 m hohen Türmen und einem 49,m hohen Mittelschiff 1252—1304 aufgebaut, ist als Ziegelbau fast einzig in ihrer Art. Sie enthält viele Sehenswürdigkeiten an Kunstschätzen der Malerei alter und neuer Zeit (Totentanz, Overbecks Abschied vom Leichnam Christi), sowie an Bildwerken in Holz, Metall und Stein. Der Dom, am südl. Ende der Stadt, ebenfalls mit zwei 120 m hohen Türmen, ist die älteste der fünf Kirchen L.s, 1173 von Heinrich dem Löwen gegründet. Sie besitzt unter andern Sehenswürdigkeiten ein berühmtes Altargemälde von Hans Memling aus dem J. 1491. Die Katharinenkirche gehörte zu dem ehemaligen, 1225 gegründeten Minoritenkloster, in dessen Gebäuden sich jetzt das Katharineum (Gymnasium und Realschule) und die öffentliche Bibliothek (etwa 100000 Bände, worunter 1200 Inkunabeln und mehrere hundert Manuskripte) befinden. Ein merkwürdiges Gebäude ist das alte Rathaus mit der Börse, welches sich an dem fast quadratischen Marktplatze erhebt, aber aus sehr verschiedenen Zeiten stammt. Der schönste Teil desselben ist der südliche, 1342—44 erbaute Flügel. Das alte Holstenthor in der Nähe des Bahnhofs, ein überrest früherer Befestigungen, ist ein gewaltiger 1477 vollendeter Ziegelbau, der 1870 restauriert wurde. Auf dem Marktplatz steht ein 1873 errichteter got. Brunnen mit Statuen. Die Umgebung der Stadt ist freundlich und bietet anmutige Promenaden. (Vgl. Karte: Hannover etc., Bd. VIII, S. 822.) L. ist Sitz eines Landgerichts nebst Kammer für Handelssachen, eines Schwur- und Amtsgerichts und eines Hauptzollamts. Für Unterricht und Bildung ist trefflich gesorgt. Außer dem Gymnasium und der Realschule erster Ordnung besteht eine Handelslehranstalt, eine Gewerbeschule, eine Schiffahrtsschule und ein Seminar. Ein für die lübecker Verhältnisse wichtiges und einflußreiches Institut ist die Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Thätigkeit. Die Stadt L. besitzt viele und reichdotierte Wohlthätigkeitsanstalten, deren Kapitalvermögen, ungerechnet den bedeutenden Grundbesitz, sich auf 6½ Mill. Mark beläuft. Die beiden größten dieser Stiftungen sind das St. Johannis-Jungfrauenkloster, schon 1177 gegründet und seit der Reformation Versorgungsanstalt für unbemittelte Bürgerstöchter, und das Heilige-Geist— Hospital, welches schuldlos verarmte Bürger und Bürgerfrauen versorgt. Beide Stiftungen haben ausgedehnten Besitz an Landgütern und Waldungen. Cbenfalls mit ansehnlichem Grundbesitz ausgestattet ist die städtische Armenanstalt, welche eine Jahreseinnahme von etwa 95000 Mark hat. Die Zahl der Bewohner beträgt (1880) 51055 E., worunter 684 Katholiken und 550 Juden. Die hauptsächlichsten Erwerbsquellen L.s sind Handel und Schiffahrt. Der Handelsverkehr ist besonders mit Dänemark, Schweden, Finland und Rußland bedeutend. Im Interesse desselben hat der Staat große Opfer gebracht durch Regulierung des Strombettes der Trave, Erweiterung des Hafens, sowie durch Erbauung der Eisenbahn nach Büchen zum Anschluß an die Berlin-Hamburger Bahn und der direkten Bahn nach Hamburg. Außerdem steht L. nach Norden über Eutin in direkter Eisenbahnverbindung mit Kiel und nach Osten durch die Mecklenburgische Friedrich-Franz-Bahn nach Kleinen mit Stettin. Eine 1878 vollendete feste Brücke über die Elbe bei Lauenburg gestattet einen unmittelbaren Eisenbahnbetrieb nach Lüneburg. Dampfboote, teils unter deutscher, teils unter fremder Flagge unterhalten eine regelmäßige Verbindung mit Kopenhagen, Petersburg, Riga, Helsingfors, Stockholm, Kalmar, Norrköping und andern schwed., russ., finn. und dän. Häfen. Im J. 1883 liefen im Hafen ein: 2012 Seeschiffe mit 1030872 cbm Raumgehalt, darunter 1167 Dampfschiffe mit 805302 cbm. Die Gesamtwareneinfuhr hatte 1883 mit Ausschluß der Kontanten einen Wert von 211361042 Mark (davon seewärts: 62414915 Mark). Die Handelsflotte zählte (1883) 43 Schiffe mit 12 192 t, worunter 31 Dampfer. Es bestehen zu L. neben der Reichsbankstelle drei Banken und ein Vorschuß-und Sparverein mit bankmäßigem Geschäftsbetrieb. Die industrielle Thätigkeit hat sich in neuester Zeit bedeutend gehoben; Maschinenbau, Hobel⸗ und Sägeanstalten, Fabriken haltbarer Speisen, Brauerei, Cigarrenfabrikation und Fischerei sind von Bedeutung. Die Interessen der Gewerbetreibenden werden durch eine Gewerbekammer vertreten. Der eigentliche Seehafen L.s ist Trayvemünde (s. d.); indes ist neuerdings die Trave reguliert und so weit ausgetieft worden, daß Seeschiffe von 5 m Tiefgang jetzt nach der Stadt selbst gelangen können. Die Verfassung Lübecks war inältesten Zeiten rein aristokratisch, und die innern Kämpfe der Stadt bis zum 16. Jahrh. hatten ihren Anlaß fast ausnahmslos in dem Streben der Bürgerschaft, die Rechte des Senats einzuschränken und auch ihrerseits eine Teilnahme an der Verwaltung zu gewinnen. Erst durch den Hauptrezeß vom 9. Jan. 1669, welcher dann 179 Jahre hindurch das allgemein gültige Grundgesetz des Staats war. gelangten diese Bemühungen so weit, daß der Bürgerschaft neben dem Senat, welchem die Hoheits⸗ und Jurisdiktionsrechte ausschließlich verblieben, eine Teilnahme an der gesamten Staatsverwaltung und Gesetzgebung eingeräumt wurde. Nach mehrjähriger Vorbereitung einigten sich Senat und Bürgerschaft 1848 zu einer Revision der Verfassung, welche 1851 abgeschlossen, 1875 aber einer erneuten Revision unterzogen wurde. Nach dem jetzt gültigen Staatsgrundgesetz, der Verfassungsurkunde vom 7. April 1875, bilden Senat und Bürgerschaft die beiden höchsten Staatskörper. Der Senat besteht aus 14 auf Lebenszeit gewählten Mitgliedern, nämlich 8 Gelehrten, unter denen mindestens 6 Rechtsgelehrte, und 6 Nichtgelehrten, unter denen mindestens 5 Kaufleute sein müssen. Die Wahl geschieht durch Delegierte des Senats und der Bürgerschaft. Der Vorsitzende des Senats wird von diesem auf je zwei Jahre gewählt und führt während dieser Zeit den Titel Bürgermeister. Der Senat repräsentiert die Souveränetät des Staats, ihm und der Stadt leisten die Bürger den Eid der Treue. Er ernennt und beeidigt die Richter, sowie den größten Teil der Staatsbeamten, besitzt das Begnadigungsrecht in Kriminalsachen, führt die Aufsicht über die Verwaltung des Staatsvermögens und übt unter Mitwirkung der Bürgerschaft das Recht der Gesetzgebung. Die Bürgerschaft besteht aus 120 auf 6 Jahre gewählten Mitgliedern, welche die Gesamtheit aller Staatsangehörigen vertreten. Sie wählt aus ihrer Mitte einen aus 30 Personen bestehenden Ausschuß, welcher alle an die Bürgerschaft zu bringenden Anträge des Senats vorher begutachtet, auch in weniger wichtigen Angelegenheiten selbständig beschließt. Wähler und wählbar sind alle Bürger des lübeckischen Freistaats, welche in demselben ihren regelmäßigen Wohnsitz haben. Sämtliche Administratiobehörden des Staats bestehen aus Mitgliedern des Senats, welche den Vorsitz führen, und sog. bürgerlichen Deputierten, welche auf Vorschlag des Bürgerausschusses vom Senat gewählt werden. Die Rechtspflege ist gänzlich von der Verwaltung getrennt. Bis 1879, wo das deutsche Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Jan. 1877 in Kraft trat, war L. auch der Sitz des Oberappellationsgerichts der drei Freien Hansestädte. Die Einkünfte und Ausgaben des Freistaats sind 1885 auf 2 643 978 Mark veranschlagt. Die Finanzverwaltung ist wohlgeordnet undschließt trotz der bedeutenden Höhe der Staatsschulden (1885 14821527 Mark) in der Regel mit einem Jahresüberschuß. Die Freie und Hansestadt L. (so heißt der Staat offiziell) ist souveränes Mitglied des Deutschen Reichs; sie führt im Bundesrat Eine Stimme und sendet einen Abgeordneten in den Deutschen Reichstag. Bereits infolge der Konstituierung des Norddeutschen Bundes hatte L. 27. Juni 1867 mit Preußen eine Militärkonvention abgeschlossen, nach welcher das frühere lübeckische Kontingent 1. Okt. 1867 aufgelöst und dagegen ein preuß. Bataillon burt Füsilierbataillon des zum 9. Armeekorps geörigen2. Hanseatischen Regiments Nr. 76) dauernde Friedensgarnison der Stadt wurde und die zum Infanteriedienst tauglichen Militärpflichtigen in sich aufnimmt. Das Wappen L.s ist der zweiköpfige Adler mit einem weiß und rot Wägerecht geteilten Brustschild. Landesfarben sind Weiß und Rot. Das Gebiet der Freien Hansestadt L. bildet teils ein geschlossenes Ganzes zwischen der Ostsee, Preußen, Oldenburg und Mecklenburg, teils besteht es aus einzelnen Enklaven in Holstein, zusammen mit 297,7 alem und (1880) 63571 E,, worunter 62096 Protestanten, 812 Katholiken und 560 Jsraeliten. Dasselbe wird eingeteilt in die Stadt L. mit den Vorstädten, das Amt Travemünde und die vier Landbezirke. Im gesamten lübeckischen Staatsgebiete befinden sich 2 Städte, 4 Kirchdörfer, 48 andere Dörfer, 34 Höfe und Gehöfte und ebenso viele einzeln gelegene Häuser, Mühlen u. s. w. mit eigenen Namen. Die Stadt Lübeck wurde 1143 durch den Grafen Adolf II. von Holstein-Schaumburg an ihrer jetzigen Stelle gegründet, nachdem das alte, etwas weiter nördlich gelegene L., dessen zuerst unter dem Wendenkönig Gottschalk (1043 —66) Erwähnung geschieht, 1138 von den Rugianern zerstört worden war. Der Ort, wo jene alte Stadt stand, heißt noch jetzt Alt-L., und man hat 1852 daselbst die Iung wieder der Kirche und die Reste der Umwalung wieder aufgefunden. Graf Adolf mußte 1158 die Stadt an Heinrich den Löwen, Herzog von Sachsen, abtreten, der sie mehr städtisch einrichtete und 1163 das oldenb. Bistum hierher verlegte. Infolge der Achterklärung des Herzogs wurde sie 1181 kaiserlich und mit ansehnlichen Privilegien begabt, welche die Dänen, in deren Gewalt sie 1201 fiel, bestätigten. Als aber die nordalbingischen Lande sich befreiten, unterstellte sich die Stadt dem Kaiser Friedrich II., der sie 1226 für alle Zeiten zu einer Freien Reichsstadt erklärte. Als solche behauptete sie sich gegen die Dänen in der Schlacht bei Bornhöved 22. Juli 1227. Der blühende Handel vereinigte die Stadt bald mit andern Städten Norddeutschlands zu der großen Hansa (s. d.) deutscher Kaufleute, deren Angelegenheiten sie seit dem Anfang des 14. Jahrh. mit vieler Umsicht und großem Erfolg leitete. Ihre Flotten beherrschten die Ostsee, und ihre Stimme entschied über die Angelegenheiten der nordischen Reiche. Länger als zwei Jahrhunderte erhielt sich L. auf der Höhe seiner Macht und seines Ansehens. Nach Auflösung der Kalmarischen Union (1524), wobei L. unter der Leitung seines thatkräftigen und kühnen Bürgermeisters Nikolaus Bröms einen wesentlichen Anteil an der Neugestaltung der Dinge im europ. Norden nahm, begann der Verfall der Hansa und damit der Rückschritt L.s, zu welchem die schweren innern Kämpfe der prot.⸗demokratischen Partei unter Jürgen Wullenweber gegen die katholischaristokratische unter dem obengenannten Bürgermeister Bröms ferner viel beitrugen. Nach dem Dreißigjährigen Kriege, während dessen 22. Mai 1629 der Friede des Kaisers mit dem König Christian von Dänemark zu L. abgeschlossen wurde, verlor die Stadt den letzten Rest ihrer frühern polit. Bedeutung. Die vorübergehende Besetzung L. durch die Dänen im J. 1801 blieb ohne Folgen; durch Beschluß der Reichsdeputation vom 25. 18⁰3 wurde den Hansestädten Neutralität bei allen Reichskriegen zugesichert. Am 5. Nov. 1806 warf sich Blücher mit etwa 22000 Mann Preußen in die Stadt, allein schon am folgenden Tage wurde dieselbe von den Franzosen genommen und einer dreitägigen Plünderung preisgegeben. L. blieb seitdem von den Franzosen besetzt und wurde im Dez. 1810 dem franz. Kaiserreich einverleibt. Handel und Verkehr waren inzwischen gänzlich gelähmt, der frühere Wohlstand auf das tiefste erschüttert worden. Im Frühjahr 1813, als die Franzosen beim Anrücken eines russ. Korps die Stadt verlassen hatten, erhob sie die Waffen gegen Frankreich, und ihre Streiter fochten rühmlich im Kriege an der Niederelbe. Nachdem sie vor Eintritt des Waffenstillstandes im Sommer 1813 noch einmal in die Hände der Franzosen gefallen war, welche sie durch auferlegte Kontributionen und Requisitionen vollends erschöpften, wurde sie 5. Dez. 1813 durch das Anrücken der Schweden befreit. Mit dem Frieden sah sie ihre Selbständigkeit gesichert und wurde Mitglied des Deutschen Bundes. Am 2. Juli 1866 erklärte die Stadt ihre Bereitwilligkeit zum Beitritt zu dem von Preußen projektierten Norddeutschen Bunde, und 11. Aug. 1868 trat sie dem Zollverein bei. Vgl. Becker, 4Geschichte der Stadt L. (3 Bde., Lüb. 1782 —1805); Behrens, Topographie und Statistik von L. und dem Amte Bergedorfe (2 Bde., Lüb. 1829—39, 2. Aufl. 1856); Deecke, 4Geschichte der Stadt L.» (Lüb. 1844); derselbe, Die Freie und Hansestadt L.» (4. Aufl., Lüb. 1881); Waitz, 4L. unter Jürgen Wullenwebers» (3 Bde., Berl. 1855— 59); Klug, „Geschichte L.s während der Vereinigung mit dem franz. Kaiserreiches (Lüb. 1857); Pauli, (Lübeckische Zustände im Mittelaltere (2 Bde., Lüb. 1847—72); (Urkundenbuch der Stadt L.» (7 Bde., Lüb. 1843 —83); Seelig-Ohmann, «Ostholstein (S. Aufl., Hamb. 1884), die Schriften des Statist. Bureau und des Vereins für die Geschichte L.s.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 11, S. 205Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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