FeedLutz (Joh., Freiherr von)
GeschichteBrockhaus 1882

Lutz (Joh., Freiherr von), bayr. Ministerpräsident und Staatsminister des Kultus, geb. 4. Dez. 1826 in Münnerstadt, einem Städtchen in der Nähe des Rhöngebirges, wo sein Vater als Schullehrer wirkte, studierte 1843—48 auf der Universität Würzburg die Rechtswissenschaft, war mehrere Jahre als Richter an dem Kreis- und Stadtgericht in Nürnberg, später Hilfsarbeiter im Justizministerium und wurde 1863 von König Max zum Sekretär in seinem Privatkabinett ernannt. Nach dem Tode des Königs Max blieb L. auch im Privatkabinett des jungen Königs Ludwig II. und wurde 1866 zum Chef des geheimen Kabinetts ernannt. Aber schon 1. Okt. 1867 übernahm er im Kabinett Hohenlohe das Justizministerium. In dieser Stellung setzte L. die Einführung eines neuen, auf den Prinzipien der Offentlichkeit und Mündlichkeit beruhenden Civilprozesses durch. Als infolge der Landtagswahlen vom 25. Nov. 1869 der bisherige Kultusminister von Gresser sein Entlassungsgesuch einreichte, erhielt L. 20. Dez. 1869 den Auftrag, neben dem Justizministerium auch das Ministerium für Kirchen⸗ und Schulangelegenheiten zu übernehmen. An den nach Ausbruch des Deutsch-Französischen Kriegs von 1870 und 1871 in München gehaltenen Vorbesprechungen über den Abschluß eines Verfassungsbündnisses nahm L. erheblichen Anteil und reiste mit den Ministern Bray und Pranckh nach Versailles. Unter seiner Mitwirkung kamen die Verträge vom 23. Nov. 1870 zu Stande, deren Annahme er dann im Dez. 1870 und Jan. 1871 in der Abgeordnetenkammer befürwortete und durchsetzte. Bei der am 22. Aug. 1871 erfolgten Neubildung des Ministeriums, in welchem Graf Dux das Auswärtige und die Präsidentschaft übernahm, gab L. das Justizministerium an Fäustle ab und behielt das Kultusministerium. In dieser Stellung vertrat L. mit Energie die Interessen des Staats gegenüber den Ansprüchen der ultramontanen Partei. Auf seine Veranlassung wurde vom Bundesrate und vom Reichstage der sog. Kanzelparagraph gegen die polit. Ausschreitungen des Klerus eingeführt. Infolge dieser Haltung boten die Ultramontanen alles auf, L. Sturz herbeizuführen. Der König bewahrte ihm aber sein Bertrauen. (S. Bayern, Geschichte.) Bei dem Rücktritt des Ministerpräsidenten von Pfretzschner wurde L. 5. März 1880 der Vorsitz im Staatsministerium übertragen. Nachdem ihm am 24. Aug. 1880 vom König der erbliche Adel verliehen worden war, wurde L. am 1. Jan. 1884 in den erblichen Freiherrenstand des Königreichs Bayern erhoben. Von L. litterarischen Arbeiten sind zu erwähnen die Konferenzprotokolle der Handels- und Seerechtskonferenzo und ein KKommentar zu dem bayr. Einführungsgesetz für das Allgemeine deutsche Handelsgesetzbuch »(2 Hefte, Würzb. 1863—66).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 11, S. 272Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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