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GeschichteBrockhaus 1882

Luxemburg, ein altes deutsches Dynastenland, als Grafschaft, später als Herzogtum jahrhundertelang ein Bestandteil des Deutschen Reichs, gehörte seit 1815 als Großherzogtum zum Deutschen Bunde, ward aber durch den Londoner Vertrag vom 19. April 1839 zwischen Belgien und den Nie derlanden geteilt und zur dandae Hälfte zu Gunsten Belgiens von Deutschland getrennt. Der den Niederlanden verbliebene Teil bildet das gegenwärtige Großherzogtum Luxemburg, das durch den Londoner Vertrag vom 11. Mai 1867 für neutrales Land erklärt wurde. L. hat die Gestalt eines nach Norden zugespitzten Dreiecks, grenzt nördlich an Belgien und die preuß. Rheinprovinz, östlich an letztere, südlich an Deutsch— Lothringen und an das franz. Depart. Meurthe-Moselle, westlich an die belg. Provinz Luxemburg und zählt auf 2587,45 qkm (1880) 209570 E., die sich zur röm.⸗kath. Religion bekennen, mit 964 Protestanten und 777 Juden. Die Luxemburger sind deutscher Abkunft. Mit alleiniger Ausnahme der Einwohner einiger Dörfer an der belg. Eyr. wie Doncols und Soller, wo noch vielfach wallonisch gesprochen wird, ist ihre Sprache eine plattdeutsche im Süden mit vielen franz. Wörtern vermischte) Mundart. Jedoch wird bei den Kammerdebatten, Gerichtsverhandlungen und in den Verwaltungen (nicht aber der Zollverwaltung) die franz. Sprache fast ausnahmslos angewandt. Der Boden des Landes ist gebirgig und hat nirgends eine bedeutende Ebene. Die zwei südl. Dritteile, das sog. „Gutlando, gehören dem Plateau von Lothringen an; das nördl. Dritteil, das Oslingo, ist größtenteils von den Ardennen, deren höchster Gipfel hier 600 m hat, erfüllt. L. ist von vielen meistens fischreichen Flüssen und Bächen durchzogen, wie Mosel, Sauer, Alzette, Our und Attert. Von der Gesamtfläche des Landes sind 1247,96 akm Ackerland, 545,52 gkm Wald, 165,96 qkm Rodland, 252,89 qkm Wiese, 218,85km Lohhecken und 8,42e qkm Weinberge. An Mineralprodukten ist L. überaus reich; es besitzt Baumaterialien aller Art; bedeutende Steingruben an der Sauer und der Mosel liefern ausgezeichnete Sand⸗„ Kalk⸗ und Pflastersteine, die einen ausgedehnten Absatz nach dem Auslande finden. Die südwestl. Ecke des Landes birgt unerschöpfliche Lager Eisenerz auf einer Ausdehnung von ungefähr 4000 ha. L. ist in die drei Distrikte Luxemburg, Diekirch und Grevenmacher eingeteilt, an deren Spitze ein Distriktskommissaro steht, und hat einen Obergerichtshof (zu Luxemburg), zwei Bezirksgerichte erster Instanz (zu Luxemburg und Diekirch) und 12 Friedensgerichte. Die Justizverfassung hat wie in Belgien die franz. Formen beibehalten. Seit 1842 gehört L. zum Deutschen Zollverein. Die Haupterzeugnisse der Industrie sind: Eisenfabrikation in Roheisen, Gußwaren, Walzeisen, Leder, Tücher, Fayence, Handschuhe, Zucker, Bier, Leinwand, Tricot und Leim. Neben verschiedenen Privatbanken besitzt L. eine Notenbank (die Internationale Banh); ferner zwei Eisenbahnnetze, wovon d9das älteste, Wilhelm-Luxemburger Bahn, seit 1859 in Betrieb, 171 Em lang ist und durch die Generalodirektion der Reichseisenbahnen in Elsaß-Lothringen auf Grund des Staatsvertrags vom 11. Juni 1872 betrieben wird. Von dem jüngern Netze, der Prinz-Heinrich-Bahn, die nach dem Ausbau der übernommenen Strecken nahe an 300 km betragen soll, sind w149 km im Betriebe. Daneben besitzt L. zwei „schmalspurige Eisenbahnen, zusammen 41 km lang. Für die Volksbildung wird viel gethan. Es be⸗ „stehen im Lande ein Athenäum mit philos. Oberkursen und eine Gewerbeschule Zu Luxemburg), „zwei Progymnasien, eine Normalschule für Lehrer fHund Lehrerinnen, eine Ackerbauschule zu Ettelbrück, eine Taubstummenanstalt (zu Luxemburg), sechs Oberprimärschulen und 681 Primärschulen, die von mehr als 30000 Schulkindern besucht werden. Erblicher Großherzog von L. ist der König der NViederlande; doch ist die weibliche Linie, welche in den Niederlanden erbberechtigt ist, von der Thron⸗ „folge ausgeschlossen, weshalb das Land, beim Aussterben des Mannsstammseder niederländ. Königsfamilie, an die ältere (walramsche) Linie des Hauses Oranien, also an die depossedierte herzogl. Familie Nassau fällt. Die letzte, der belgischen nachgebildete Verfassung datiert vom 17. Okt. 1848, ein neues Wahlgesetz vom 5. März 1884. Hiernach besteht der Gesetzgebende Körper aus der Kammer der Abgeordneten, deren 42 Mitglieder auf sechs „Jahre in direkter Wahl in den Kantonen gewählt werden. Die Kammer tritt jedes Jahr zur ordentlichen Session Anfang November zusammen. Der Staatsrat besteht aus 15 Mitgliedern, die von dem König-Großherzog ernannt werden. In legislatorischer Hinsicht hat der Staatsrat nur beratende Stimmen. Nach dem Budget für 1884 belaufen sich die Staatseinnahmen auf 7984 660 Frs., die Ausgaben auf 6 661290 Frs., die Staatsschuld auf 15 Mill. Frs., wovon zwei Eisenbahnanleihen von zusammen 12 Mill. Frs. Seit Auflösung des Deutschen Bundes bildet die luxemb. bewaffnete Macht eine Kompagnie freiwilliger Jäger von 140—170 Mann unter einem Major; die Konskription ist seit 1881 abgeschafft. Als Orden hat L. den 1841 gestifteten Orden der Eichenkrone und seit 1858 den nassauischen Hausorden vom goldenen Löwen. Die Landesfarben sind blau-weiß:vot. Die belg. Provinz Luxemburg begreift den durch die Londoner Konferenz 1839 vom ehemaligen Großherzogtum L. abgetrennten Teil, zählt (1882) 211165 E. auf 4417,76 alem und hat Arlon zur Hauptstadt. Sie ist von den Ardennen durchzogen, sehr waldig, reich an Eisenerz und Schiefer und eignet sich besser zur Viehzucht als zum Ackerbau. Das Dynastenland L. hat seinen Namen von der Römerburg Lützelburg (im Mittelalter Luciliburnhut), aus welcher die Stadt Luxemburg entstand. Diese Burg brachte Graf Siegfried von den Ardennen 963 an sich und machte sie zum Mittelpunkt seiner im Wawer⸗, Mosel- und Ardennengau zerstreut liegenden Besitzungen. Derselbe ist hiernach der Stammvater des ardennisch-luxemb. Hauses. Von seinen Nachkommen wurde Hermann, Graf von Salm und Bruder des Grafen Konrad I. von L., als Gegenkönig (1081) des Kaisers HeinrichIV. gewählt. Mit Konrad II., dem achten Grafen von L., erlosch 1136 die männliche Linie des ardennischluxemb. Hauses, und die Grafschaft ging an die Nachkommen der Ermesinde, der Tochter Konrads J. (gest. 1086), über, welche mit dem Grafen Gott-1 fried von Namur verheiratet war. Ihr Sohn, Heinrich IV., der Blinde, wurde nun Graf von L.⸗ Namur. Bei dessen Tode (1196) ging die Graf-t schaft Namur an Balduin IV. von Hennegau über, während die Grafschaft L. der einzigen Tochter Heinrichs, Ermesinde, überlassen ward. Letztere vermählte sich in zweiter Ehe mit Walram III., Herzog von Limburg und Markgraf von Arlon, mit der Bestimmung, daß ihre Nachkommen die Grafschaft L. getrennt von Limburg erhalten sollten. So wurde ihr Sohn, Heinrich V., der Blonde, Stifter der Dynastie L. Limburg, während die Nachkommen Walrams aus dessen erster Ehe über Limburg herrschten, bis 1288 infolge der Schlacht von Worringen das Herzogtum Limburg an Brabant siel. Heinrichs V. Enkel Heinrich VII. (s. d.) wurde im Nov. 1308 zum Deutschen Kaiser erwählt und 1300 zu Aachen gekrönt. Er brachte durch die Vermählung seines Sohnes Johann mit Elisabeth, der Tochter des Königs Wenzel III. von Böhmen, 1311 Böhmen an sein-Haus und starb 1313. Johann der Blinde, König von Böhmen und Graf von L., fiel in der Schlacht bei Crecy 1346. Sein ältester Sohn, Karl, der 1346 zum röm. König und 1347 als Karl IV. (s. d.) zum Deutschen Kaiser erwählt ward, erhob 1354 die Grafschaft L. zu einem Herzogtum (1364 wurde die Grafschaft Chiny damit vereinigt) und überließ es seinem Stiefbruder Wenzel, dem Sohne Johanns mit seiner zweiten Gemahlin, Beatrix von Bourbon. Da aber Wenzel keine Leibeserben hinterließ, so vermachte er das Herzogtum bei seinem Tode 1383 seinem Neffen, Karls IV. ältestem Sohne, dem deutschen Könige Wenzel (s. d.) von Böhmen. Letzterer übergab das Herzogtum als Unterpfand seiner Nichte Elisabeth, der Tochter Johanns, Herzogs von Görlitz und L., statt des ihr versprochenen Brautschatzes von 120000 Fl. Elisabeth war in erster Ehe mit dem Herzog Anton von Burgund, in zweiter Ehe mit Johann von Bayern, Grafen von Holland, vermählt. Als 1443 Markgraf Wilhelm III. von Meißen, der als Gemahl der Tochter Anna des Königs Albrecht II. das verpfändete Herzogtum L. einzulösen berechtigt war, seine Truppen unter Graf Ernst von Gleichen nach L. schickte, traten viele Edelleute und Städte zu ihm über. In dieser Verlegenheit trat Elisabeth 1443 alle ihre Rechte auf das Herzogtum an den Herzog Philipp den Gütigen von Burgund ab, der den Grafen Gleichen vertrieb und dem Herzog von Sachsen 1462 alle Rechte und Ansprüche auf L. abkaufte. Durch die Vermählung Marias, der Erbin von Burgund, mit dem Erzherzog Maximilian 1477 kam L. an das Haus Habsburg-Osterreich und wurde, gleich den gesamten Niederlanden, ein Bestandteil des Burgundischen Kreises. Als in der Folge Maximilians Enkel, Karl V., die Niederlande 1555 an seinen Sohn, Philipp II., König von Spanien, abtrat, gehörte L. zwar auch zu der span. Monarchie, blieb aber als ein Teil des Burgundischen Kreises bei dem Deutschen Reiche. In dem Pyrenäischen Frieden von 1659 mußte jedoch Spanien von L. einen ziemlich bedeutenden Teil, Diedenhofen, Montmedy, Damvillers, Ivoix-Carignan, Chavancy und Marville, an Frankreich abtreten. Infolge des Utrechter Friedens von 1713 kam L., mit Ausnahme jenes an Frankreich abgetretenen Teils, wieder an das Haus Habsburg und gehörte nach wie vor zum Burgundischen Kreise des Deutschen Reichs, bis es 1795 von Frankreich erobert wurde und hierauf nebst den österr. Niederlanden im Frieden zu Campo-Formio von 1797 zugleich mit dem Burgundischen Kreise an Frankreich abgetreten wurde. Unter franz. Herrschaft bildete es das Depart. des Forets. Durch den Wiener Kongreß wurde L. als ein besonderer deutscher Bundesstaat unter dem Namen eines Großherzogtums dem Deutschen Bunde einverleibt und dem Könige der Niederlande, Wilhelm I., als Entschädigung für den Verlust seiner nassauischen Erblande zugeteilt. Doch sollte die Stadt und Festung Luxemburg eine deutsche Bundesfestung und das ganze Großherzogtum dem nassauischen Hausfideicommiß einverleibt sein. Auch sollten für die wechselseitige Succession der beiden Linien des Hauses Nassau in L. die nassauischen Erbvereine von 1783 gültig bleiben. Zugleich wurde, infolge der Ausgleichung der Grenzen zwischen Preußen und dem Königreich der Niederlande, ein kleiner Teil des alten Herzogtums L., nämlich St. Veit oder Vith, Bitburg, Neuerburg und die bisher unter luxemburgischer Hoheit gestandene Grafschaft Schleiden an Preußen abgetreten. Dagegen kam an der südwestl. Grenze der größte Teil des Herzogtums Bouillon als Standesherrschaft unter die Souveränetät des Großherzogs von L., auch wurde ein Teil von Lüttich mit L. vereinigt. Im J. 1830 schloß sich L., mit Ausnahme der Bundesfestung und ihres Rayons, der Revolution an und wurde zu Belgien (s. d.) gezogen, bis 1839 für den an Belgien abgetretenen Teil von L. ein gleichgroßer Teil von Limburg mit L. als deutsches Bundesland vereinigt wurde. Die gleichzeitig ausgesprochene Selbständigkeit des Großherzogtums legte dem König-Großherzog die Verpflichtung auf, dem Lande nach Vorschrift der Deutschen Bundesakte eine landständische Verfassung zu gewähren. Die Oktroyierung einer solchen erfolgte erst 12. Okt. 1841 durch Wilhelm II., der inzwischen den Thron der Niederlande bestiegen hatte. Da dieselbe den Ansprüchen der Zeit nicht genügte, sah sich der König-Großherzog im April 1848 zur Einberufung des Landtags bewogen, der eine neue, im allgemeinen der belgischen nachgebildete Konstitution beriet, die auch 9. Juli im Haag sanktioniert und 10. Juli beschworen wurde. Wilhelms II. Nachfolger, der König-Großherzog Wilhelm III., ernannte 1850 seinen Bruder Heinrich zum Statthalter von L. Betreffs der vom König-Großherzog beabsichtigten Revision der Verfassung von 1848 entspann sich Okt. 1856 ein Kampf zwischen Kammer und Regierung. Letztere oktroyierte 29. Nov. 1856 eine neue Verfassung, in welcher das Einkammersystem zwar beibehalten, dem Wirken der Kammer selbst aber sehr enge Grenzen gesetzt wurden. Durch die Auflösung des Deutschen Bundes, während dessen Agonie sich das Großherzogtum neutral verhalten hatte, war L. 1866 selbständig geworden; doch blieb es im Deutschen Zollverein, und Preußen übte das Besatzungsrecht der Festung Luxemburg nach wie vor aus. Verhandlungen des Königs der Niederlande mit Frankreich über den Verkauf des Landes führten 1867 beinahe zu einem Kriege zwischen Frankreich und Deutschland, der durch den Londoner Vertrag vom 11. Mai 1867 noch vermieden wurde. Nach diesem Vertrage steht L. als neutrales Land unter der Garantie der europ. Mächte; Preußen gab sein Besatzungsrecht auf und die Festung Luxemburg wurde geschleift. Durch Vertrag vom 8. Juli 1867 wurde die Zollvereinigung mit Deutschland erneuert, und durch Vertrag vom 11. Juni 1872 übernahm das Deutsche Reich die Luxemburger Wilhelmsbahn auf 40 Jahre in Pacht. Vgl. von König, Das Luxemburger Lande (Diekirch 1850); Sivering, „Statistique du Grand-Duché de L.„ (Luxemb. 1865); Reuter, De P'industrie agricole dans la province de L.v (Luxemb. 1875); Schötter, „Geschichte des Luremburger Landeso (Luxemb. 1882).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 11, S. 277Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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