Flandern (vläm. Vlaenderen), niederländ. Landschaft, gegenwärtig teils zu Belgien, teils zu Holland (der südl. Teil der Provinz Seeland), teils zu Frankreich (die westl. Hälfte des Norddepartements, sowie das Depart. Pas-de-Calais) gehörig, ist ebenso durch treffliche Bodenkultur, Handel und Gewerbfleiß wie durch ihre Geschichte ausgezeichnet. Cäsar fand hier als Hauptbewohner die belg. Moriner an der Westküste, neben welchen im Norden und Osten die german. Menapier, im Südosten aber die Atrebaten, ein Ackerbau und Gewerbe treibender belg. Stamm, saßen, nach deren Besiegung das Land zu der röm. Provinz Belgica secunda geschlagen wurde. In der Folge wurden auch, besonders an der Nordküste, die sog. Laeti, d. h. slaw. und sächs. Kolonisten, angesiedelt, welche nicht wenig dazu beitrugen, das Land zu germanisieren. Unter fränk. Herrschaft bildete hier nach den Teilungsverträgen von 587 und 625 der Scheldefluß die Grenze zwischen Neustrien und Austrasien, und diese Grenzbestimmung erhielt sich im wesentlichen auch nach der karoling. Reichsteilung noch lange Zeit hindurch, sodaß der nördl. und südwestl. Teil F.s, obschon vorzugsweise deutsch, zu Frankreich, der südöstliche aber, obschon zum großen Teile welsch, seit 1007 zum Deutschen Reiche gerechnet wurde. Seine Benennung erhielt das Land von dem Vländergau (Pagus Flandrensis, die Gegend um Brügge und Sluis), dessen Grafen dieselbe, als sie gegen Ende des 9. Jahrh. über den zur Mark gegen die Normannen eingerichteten nordfranz. Küstenstrich gesetzt worden waren, über diesen ihren Amtsbezirk und in der Folge ö auch über einige ihrer angrenzenden deutschen Besitzungen ausdehnten. Als der erste dieser Markgrafen wird genannt Graf Balduin der Eiserne (Bras-de-fer, gest. 878), welcher die schöne Judith, Tochter Kaiser Karls des Kahlen und Witwe König Ethelwolfs von England, entführte und heiratete und infolge dessen 864 jene neugeschaffene Mark von seinem Schwiegervater als erbliches Lehn erhielt, worauf dann in Deutschflan⸗ ö dern die Gaugrafschaften verschwanden und an ihre Stelle kleinere, von markgräfl. Vize⸗ und Burggrafen verwaltete Distrikte traten, während in Welschflandern sich durch das Eingreifen der franz. Könige lange noch mehrere Grafen bei ihrer Stellung erhielten. Unter Balduins I. Nachfolgern zeichneten sich besonders aus Arnulf II. (gest. 988), als Gegner der Capetinger, Balduin IV. oder der Bärtige (988 1036), der 1007 Valenciennes, die Burggrafschaft Gent, Walcheren und die seeländ. Inseln von Kaiser Heinrich II. nach siegreichen Kämpfen gegen diesen zu Lehn erhielt und so deutscher Reichsfürst wurde, dann dessen Sohn Balduin V. (1036—67), der seine Besitzungen durch die zum Herzogtum Niederlothringen gehörigen deutschen Gebiete zwischen Schelde und Dender (das Alosterland), durch Tournai, die Hoheit über das Bistum Cambrai, welchem die Grafschaft F. bis zur Errichtung des neuen Bistums Arras in kirchlicher Hinsicht untergeben war, und die Grafschaft Hennegau vermehrte. Die neuerworbenen Nebenländer erhielt dessen jüngerer Sohn, Robert der Friese, die Hauptländer F. und Hennegau aber der Erstgeborene, Balduin VI. (I. von Hennegau), dessen Sohn Balduin II. die hennegauische Linie fortpflanzte. Nach der blutigen Schlacht bei Cassel w1071 folgte in F. jener Robert, der, wie sein gleichnamiger Sohn, sich durch Fahrten nach dem Gelobten Lande und durch viele Kämpfe mit seinen Nachbarn und dem Kaiser einen namen erwarb. Auf Robert II. folgte 1112 in der Markgrafschaft (der Markgrafentitel kam übrigens gegen Ende des 11. Jahrh. in Abnahme) der Sohn desselben, Balduin VII. (genannt mit dem Beil, wegen der Strenge, womit er die Landfriedensbrecher bestrafte), und nach dessen kinderlosem Tode 1119 der Universalerbe desselben, der dän. Prinz Karl der Gute, ein Neffe Roberts II., der jedoch schon 1127 ermordet wurde. Hierauf stritten sich sechs Prätendenten um die erledigte Markgrafschaft, bis Landgraf Dietrich von Elsaß, ebenfalls ein Neffe Roberts II., sich 1128 die allgemeine Anerkennung erwarb l(er starb 1168). Doch ging schon mit dem Sohne desselben, Philipp, welcher Vermandois gewann, dagegen aber, für einige Zeit wenigstens, das später sog. Artois an Frankreich verlor und 1191 vor St.⸗Jean d'Acre blieb, auch dieser Mannsstamm ab, und es wurde nun durch Philipps Schwester und Erbin Margarete, als Gemahlin Balduins V. von der hennegauischen Linie (als Graf von F. heißt er Balduin VIII.) F. und Hennegau wieder vereinigt. Ihr Sohn, Balduin IX., der Stifter des lat. Kaiserreichs zu Konstantinopel, hinterließ 1205 zwei Erbtöchter, von denen die eine, Johanna (regierte bis 1244) kinderlos blieb, die andere aber, Margarete, 1279 Hennegau, das seit 1246 von F. wieder getrennt war, an ihren Enkel erster Ehe, Johann II. von Avesnes, und F. an einen Sohn zweiter Ehe, Gui de Dampierre (gest. 1305), vererbte. Der Urenkel des letztern, Ludwig I., zugleich Herr von Nevers und Rethel und somit der länderreichste unter allen Grafen F.s, gab 1336 durch seine Grausamkeit, mit welcher er einige wegen industrieller Beeinträchtigungen aufsässige Städte bestrafte, Veranlassung zu dem allgemeinen Bürgeraufstand, den der genter Patricier Jakob von Artevelde (s. d.) mit engl. Unterstützung leitete. Aus seinem Lande vertrieben, suchte der Graf bei Frankreich Hilfe; doch gelang es ihm erst nach dem Tode Arteveldes 1345 zurückzukehren; im folgenden Jahre fiel er in der Schlacht bei Crecy. Unter seinem leichtsinnigen Sohne, Ludwig III., genannt von Male, empörten sich die Städte, namentlich Gent und Brügge, welche frühzeitig zu Reichtum, Macht und Unabhängigkeit gelangt waren, von neuem, und stellte auch der 1348 mit England geschlossene Friede die Ruhe wieder her, so brach doch 1379 der Kampf der Bürger Mar den Zwingherrn um —* erbitterter los. Durch Margaretes (der Erbtochter dieses letzten Grafen von F.) Vermählung mit Philipp dem Kühnen von Burgund wurde das Land 1384 mit Burgund (s. d.) vereinigt und teilte seitdem die Schicksale dieses Reichs. Die burgund. Herzöge brachten den größten Teil des ehemaligen Herzogtums Niederlothringen unter ihre Herrschaft und legten so den Grund zu dem nachmaligen niederländ. Länderverein, in welchem F. fortwährend einen Hauptbestandteil bildete. Denn mochte nun auch, als nach dem Tode Karls des Kühnen (s. d.) mit dessen Erbtochter Maria diese Länder 1477 an das habsburgische Haus fielen, die franz. Krone ihre alte Lehnshoheit über F. (die wenigstens bis an das linke Ufer der Lys und Schelde, d. h. soweit die alte Markgrafschaft F. reichte, eine durchaus rechtmäßige war) wiederholt geltend zu machen suchen, so blieb doch fortan diese Landschaft aus ihrem unnatürlichen Zusammenhange mit Frankreich herausgerissen und wurde bei der Kreiseinteilung des Deutschen Reichs dem burgund. Kreise einbezirkt. Dieser erlitt jedoch, nachdem er mit König Philipp II. an die span. Linie des Hauses Habsburg gekommen war, bedeutende Schmälerungen, indem nicht allein die Generalstaaten das sog. Holländisch-F. im Westfälischen Frieden erhielten, sondern auch Frankreich seit Ludwig XIV. einen Teil von F. und Hennegau, Cambrai und Artois abriß und durch den Pyrenäischen, den Aachener, Nimweger und Utrechter Frieden in rechtlichen Besitz kam. Durch den letztern und den Rastatter Miederlandem gelangten dann die Reste der span. Niederlande wieder an das Haus Ssterreich. Seit 1794 war F. gleich den übrigen belg. Provinzen der franz. Republik und später dem Kaiserreich einverleibt und bildete die Depart. Lys (Provinz Westflandern) und Schelde (Provinz Ostslandern); der Wiener Kongreß aber teilte diese Stücke dem neuen Königreiche der Niederlande zu, mit welchem sie bis zur Konstituierung eines Königreichs Belgien (s. d.) vereinigt blieben. Der belg. Anteil F.s zerfällt gegenwärtig in die Provinz Ostflandern mit (1880) 881816 E. auf 2999,95 akm und den Städten Gent, Oudenaarde, Aalst, Dendermonde u. s. w., und die Provinz Westflandern mit 691 764 E. auf 3234,57 akm und den Städten Brügge, Ostende, Ppern, Courtray u. s. w. In Ostflandern kommen 294, in Westflandern 214 Seelen auf den Quadratkilometer. Litteratur. Van Praet, «Histoire de la Flandre, depuis Gui de Dampierre jusqu'aux dues de Bourgogne „ (2 Bde., Brüss. 1828); derselbe, De Porigine des communes flamandeso (Brüss. 1829); Le Glay, «Histoire des comtes de PFlandre jusqu'à l'avénement de la maison de Bourgognen (2 Bde., Par. 1843—44); Kervyn van Lettenhove, Histoire de Flandres (3. Aufl., 4 Bde. Brügge 1874); derselbe, «La Flandre pendant les trois derniers siècleso (Brügge 1875); Warnkönig, „Flandr. Staats⸗ und Rechtsgeschichte bis 13055 6 Bde., Tüb. 1835—39; französisch von Gheldolf, 5 Bde., Brüss. 1835—64).