Manteuffel, altes pommersches schloßgesessenes Adelsgeschlecht, seit 1256 in Urkunden genannt und noch jetzt in seiner Stammheimat begütert, hat sich von dort nach Mecklenburg, Preußen, Sachsen und in die baltischen Provinzen Rußlands verzweigt. Der kursächsische Geh. Kabinettsminister Ernst Christoph von M. erhielt 1709 vom Kaiser den Freiherrenstand, 1719 den Grafenstand, starb aber 1749 ohne legitime Erben. Eine zweite, seit 1759 reichsgräfliche Linie blüht dagegen in Livland und Estland fort. Die noch bestehende freiherrliche Familie dieses Namens stammt von Christoph Friedrich von Mihlendorff, geb. 1728, Mündel und Erben des vorgenannten Grafen Ernst Christoph, ab, welcher im kursächs. Reichsvikariat 12. Jan. 1742 den Freiherrenstand mit dem Namen von Manteuffel erhielt und 1803 als preuß. Major starb. Sein Sohn war Freiherr Georg August Ernst von M., geb. 26. Okt. 1765 zu Alt-Hörnitz in der Oberlausitz. Er bekleidete seit 1791 mehrere höhere richterliche und Verwaltungsämter, ward 1813 Mitglied der Immediatkommission, welcher der König von Sachsen, als er das Land verlassen mußte, die Verwaltungsgeschäfte anvertraute, und nach der Rückkehr des Königs 1815 Direktor des zweiten Departements im Geh. Finanzkollegium, 1817 Mitglied des Geh. Rats, 1820 Wirkl. Geheimrat, später Präsident des Geh. Finanzkollegiums und 1828 Konferenzminister. Nach Rücktritt des Ministeriums Einsiedel (1830) fungierte er als sächs. Gesandter beim Bundestage, bis er 1810 nach Dresden zurückkehrte, wo er 8. Jan. 1842 kinderlos starb. Brüder desselben waren: 1) Freiherr Hans Karl Erdmann von M., geb. 6. März 1776, gest. 31. März 1844 als preuß. Wirkl. Geheimrat und Chef-Präsident des Oberlandesgerichts zu Magdeburg, Vater des preuß. Generalfeldmarschalls Freiherrn Edwin von Manteuffel (s. d.); 2) Freiherr Friedrich Otto Gottlob von M., geb. 6. April 1777, gest. 20. Jan. 1812 als Präsident der sächs. Oberamtsregierung und des Konsistoriums zu Lübben in der Niederlausitz. Des letztern beide Söhne sind der frühere preuß. Ministerpräsident Freiherr Otto Theodor von Manteuffel (s. d.) und Freiherr Karl Otto von Manteuffel (s. d.).