FeedMensdorff-Pouilly
GeschichteBrockhaus 1882

Mensdorff-Pouilly (Alexander, Graf von), österr. Feldmarschalllieutenant und Staatsmann, geb. zu Coburg 4. Aug. 1813 als der zweite Sohn des Generals Grafen Emanuel M. (gest. 1852) aus dessen Che mit der Herzogin Sophie von Sachsen-Coburg-Saalfeld, wurde 1848 zum Flügeladijutanten des Kaisers ernannt. Er wohnte hierauf dem Kriege in Ungarn bei, wurde 1850 als Generalmajor und als Bundeskommissar nach Holstein gesandt, dessen Verwaltung er in Gemeinschaft mit dem preuß. und holstein. Kommissar bis zur übergabe des Landes (2. Febr. 1852) an die Dänen führte. M. war dann bis Nov. 1853 außerordentlicher Gesandter am russ. Hofe, wurde 1859 Feldmarschalllieutenant und nahm 1859 als Kavalleriedivisionär bei der Zweiten Armee am Feldzug in Italien Anteil. Im Okt. 1860 erfolgte seine Ernennung zum kommandierenden General im Temeser Banat und der Serbischen Wojwodschaft, und März 1861 wurde er zum Statthalter in Galizien und zum kommandierenden General in diesem Lande, sowie in der Bukowina ernannt. Am 27. Okt. 1864 wurde M. zum Minister des kaiserl. Hauses und des Äußern berufen und bildete dann mit Belcredi und Larisch das Dreigrafen-Ministerium, dessen Politik den Kaiserstaat zu den verhängnisvollen Ereignissen des J. 1866 führte. Nach Wiederherstellung des Friedens suchte er seinen Abschied nach, den er 30. Okt. 1866 erhielt. Seit 1857 mit Alexandrine, Gräfin von Dietrichstein, der Erbherrin der vormals Dietrichsteinschen Herrschaft Nikolsburg, vermählt, wurde er 20. März 1869 mit dem durch den Tod seines 27. Aug. 1864 verstorbenen Schwiegervaters erloschenen Titel Fürst von Dietrichstein zu Nikolsburg beliehen, 1868 zum General der Kavallerie ernannt und starb 15. Febr. 1871/ als Statthalter von Böhmen, welche Stellung er erst seit Frühjahr 1870 bekleidete. Er schrieb: „Im Sommerfeldzug 18495 (Wien 1865). Alfons Graf von M.., geb. 25. Jan. 1810, Besitzer der böhm. und mähr. Güter des Hauses, diente in der Armee bis zum Range eines Obersten. Am 7. Febr. 1862 wurde M. zum lebenslänglichen Mitgliede des Herrenhauses des österr. Reichsratsernannt, in dem er zur feudal-klerikalen Partei zählt.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 11, S. 625Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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