Manteuffel (Karl Rochus Edwin, Freiherr von), preuß. Generalfeldmarschall und kaiserl. Statthalter „von Elsaß-Lothringen, einziger Sohn des 1844 verstorbenen Wirklichen Geheimen Rats und Oberlandesgerichts-Chefpräsidenten Hans Karl Freiherr von M. in Magdeburg, geb. 24. Febr. 1809 zu Dresden, trat 1827 in das preuß. Gardedragonerregiment ein, besuchte die Allgemeine Kriegsschule, wurde 1838 Adjutant beim Gouvernement von Berlin, that dann Dienst bei Prinz Albrecht von Preußen und wurde 1843 als Rittmeister Adjutant desselben, 19. März 1848 Flügeladjutant des Königs Friedrich Wilhelm IV., 1853 Kommandeur des 5. Ulanenregiments, 1854 Oberst und Ende 1856 Kommandeur der 3. Kavalleriebrigade. an Febr. 1857 wurde er unter Belassung als Flügeladjutant Chef der Abteilung für persönliche Angelegenheiten und Mai 1858 Generalmajor und General à la suite des Königs. M. hatte in den letztvorhergehenden Jahren mehrmals diplomatische Missionen, namentlich in Österreich und Rußland übertragen erhalten und sich derselben mit großem Geschick entledigt. In der Stellung als Chef der Abteilung für persönliche Angelegenheiten wirkte M. wesentlich zu der Reorganisation des preuß. Heeres mit. Hierbei fiel ihm die mißliche Aufgabe zu, das Offizierkorps, namentlich die höhern Führerstellen, durch Ausscheidung verbrauchter Kräfte zu verjüngen. Obschon M. mit Umsicht und Geschick diese Aufgabe löste, konnte es doch nicht fehlen, daß er vielfach persönliche Interessen verletzte und sich zahlreiche Gegner schuf. Eine Broschüre Twestens: „Was uns noch retten kanno (Berl. 1861), griff seine Thätigkeit nach dieser Richtung heftig an und veranlaßte M., den Verfasser zu fordern. Das Duell endete mit der Verwundung Twestens, wofür M. einen kurzen Festungsarrest in Magdeburg zu verbüßen hatte. M. wurde 1861 zum Generaladjutanten und 18. Okt. desselben Jahres zum Generallieutenant ernannt, 1. Febr. 1864 zur Armee nach Schleswig-Holstein gesendet, wo er am Gefecht bei Missunde und dem Schlei-lübergang teilnahm, und 29. Juni 1865 mit dem Oberbefehl über die preuß. Truppen in den Elbherzogtümern, 15. Sept. jedoch mit der Verwaltung des Herzogtums Schleswig als Gouverneur betraut wurde. M. reorganisierte die gesamte Verwaltung und befestigte das Vertrauen der deutschen Bevölkerung zur preuß. Herrschaft, während er gleichzeitig den Bestrebungen der sog. Landespartei erfolgreich entgegentrat. Als 1866 die österr. Regierung, entgegen den Abmachungen von Gastein, die schlesw.⸗holstein. Frage dem Deutschen Bunde überwies, verhinderte M. die Eröffnung der Versammlung der bereits in Itzehoe zusammengetretenen Stände ohne alles Aufsehen und drängte den österr. General von Gablenz mit der österr. Besatzungsbrigade aus Holstein, ohne daß es zu Blutvergießen kam. M. besetzte das nördl. Hannover und trat nunmehr unter Befehl des Generals Vogel von Falckenstein, übernahm jedoch, nachdem dieser nach Böhmen abberufen, 20. Juli den Oberbefehl über die preuß. Mainarmee und schlug die süddeutschen Reichstruppen bei Hausen, Helmstädt, üttingen, Roßbrunn und Würzburg. Am 20. Sept. 1866 wurde M. zum General der Kavallerie und 30. Okt. zum kommandierenden General des 9. Armeekorps ernannt, von dieser Stellung jedoch 19. Jan. 1867 entbunden und 8. Aug. 1868 kommandierender General des 1. Armeekorps zu Königsberg i. Pr. Dieses Korps führte M. mit Auszeichnung während des Deutsch-Französischen Kriegs von 1870 und 1871, schlug die Schlachten von Colombey-Nouilly 14. Aug. und Noisseville 31. Aug. und 1. Sept., leitete die Einschließung von Metz auf dem rechten Moselufer und übernahm, nachdem diese Festung gefallen war, 27. Okt. 1870 den Oberbefehl über die Erste Armee, mit welcher er die im Norden Frankreichs neugebildeten Heere in den Schlachten bei Amiens und an der Hallue schlug, Rouen besetzte, mehrere kleine Festungen eroberte und bis an den Kanal siegreich vordrang. Am 9. Jan. 1871 wurde M. zum Oberbefehlshaber der Südarmee ernannt und eilte den vor Belfort stehenden deutschen Truppen zu Hilfe, lieferte die Gefechte von Sambacourt, Chaffois, Fresne und Pontarlier und zwang die bisher von Bourbaki befehligte franz. Ostarmee unter General Clinchant 1. Febr. zum übertritt auf das neutrale Gebiet der Schweiz. M. übernahm 5. April 1871 den Oberbefehl über die Zweite Armee und 20. Juni den über das in Frankreich belassene Besatzungsheer. In dieser schwierigen Stellang wußte M. neben voller Wahrung der deutschen Interessen auch das Vertrauen der franz. Bevölkerung und Regierung zu erwerben und trug zur überleitung der durch den Krieg gestörten Beziehungen in friedliche erheblich bei. Sein Hauptquartier befand sich in Nancy. Am 1. Sept. 1873 verlieh der Kaiser dem Fort St.⸗Julien bei Metz den Namen Fort M. und ernannte 19. Sept. 1873 M. zum Generalfeldmarschall. Später, namentlich 1876 bei Ausbruch der Verwickelungen zwischen Rußland und der Türkei, wurde M. mit einer diplomatischen Mission nach Warschau betraut, ebenso im Aug. 1879, wo er in Warschau mit Zar Alexander II. über die Beilegung des deutsch-russ. Zeitungskriegs verhandelte. Am 23. Juli 1879 berief der Kaiser M. zum Statthalter des Reichslandes Elsaß-Lothringen, und 1. Okt. trat derselbe sein neues Amt an und übernahm im November daneben den Befehl über das 15. Armeekorps. Er suchte durch freundliches Entgegenkommen das Vertrauen der Bevölkerung zu gewinnen und bezeichnete es als seine Lebensaufgabe, dem Reichslande im Reiche die volle Selbständigkeit zu verschaffen. Als unerläßliche Vorbedingung hierzu stellte M. die offene Anerkennung der Zugehörigkeit der Reichslande zu Deutschland hin und hielt diesen Standpunkt unentwegt fest. Es gelang ihm, den kath. Klerus und einen großen Teil namentlich der ländlichen Bevölkerung mit den neuen Zuständen zu versöhnen. Nach dem Erfolge, welche M.s Politik in Elsaß-Lothringen hatte, wurden die Chauvinisten in Frankreich um so thätiger in ihren Agitationen im Reichslande, welche Gegenmaßregeln erforderten, ohne daß indes M. den Grundton seiner Politik änderte. Vgl. Aus dem Leben des Generalfeldmarschalls von M.v (Berl. 1874). Manteuffel (Otto Theodor, Freiherr von), konservativer preuß. Staatsmann, geb. 3. Febr. 1805 zu Lübben, besuchte die Landesschule Schulpforta, studierte in Halle die Rechte, wurde 1832 Landrat im Kreise Sternberg, dann zu Luckau, 1841 Oberregierungsrat und Dirigent der Abteilung des Innern bei der Regierung zu Königsberg, 1843 Vizepräsident der Regierung in Stettin, 1844 Geh. Regierungsrat und vortragender Rat bei dem Prinzen von Preußen, sowie Mitglied des Staatsrats und 1845 Direktor der zweiten (1846 der vereinigten ersten und zweiten) Abteilung im Ministerium des Innern. Auf dem Vereinigten Landtage 1847 erklärte er sich entschieden gegen den Konstitutionalismus, ebenso auf dem zweiten Landtage im April 1848 und übernahm 8. Nov. 1848 im Ministerium Brandenburg das Portefeuille des Innern. Er trug wesentlich zur Herstellung der Verfassung vom 5. Dez. 1848 bei und übernahm nach der Erkrankung des Grafen Brandenburg Anfang Nov. 1850 interimistisch das Ministerium des Auswärtigen. In dieser Stellung nahm er Nov. 1850 an der Konferenz in Olmütz teil, infolge deren Preußen seine deutsche Reformpolitik aufgab. Nachdem M. bereits 4. Dez. 1850 vorläufig zum Ministerpräsidenten ernannt worden, erfolgte 19. Dez. seine definitive Bestätigung in diesem Amte, sowie auch als Minister des Auswärtigen. Er wandte sich nun der innern Politik zu, um die Entwickelung des Konstitutionalismus zu hemmen und den frühern bureaukratischen Absolutismus möglichst herzustellen. (S. Preußen.) Nach Einsetzung des Prinzen von Preußen zum Regenten erhielt er mit seinen Kollegen 5. Nov. 1858 seine Entlassung und zog sich auf sein Gut Drahnsdorf im Luckauer Kreise in den Privatstand zurück. Seit 1866 gehörte er als Vertreter des alten und befestigten Grundbesitzes der Niederlausitz dem Herrenhause an. Er starb 26. Nov. 1882 auf seinem Gute Crossen bei Golßen im Kreise Luckau. Sein Sohn Otto Karl Gottlob, Freiherr von M., geb. 29. Nov. 1844 in Berlin, ist seit 1872 Landrat im Kreise Luckau, seit 1877 konservatives Mitglied des Reichstags als Vertreter des Wahlkreises Kalau-Luckau. Karl Otto, Freiherr von M., Bruder des erstgenannten, geb. 9. Juli 1806 zu Lübben, wurde 1841 Landrat im Kreise Luckau, 1850 Vizepräsident der Regierung zu Königsberg, 1851 Regierungs—⸗ präsident in Frankfurt, 1851 Unterstaatssekretär des Innern, Okt. 1854 Minister der landwirtschaftlichen Angelegenheiten, aus welcher Stellung er im Nov. 1858 beim Rücktritt seines Bruders ebenfalls schied. Im J. 1850 war M. auch Mitglied des Unionsparlaments zu Erfurt, sowie später des preuß. Herrenhauses, wo er Mitbegründer der Fraktion Stahl wurde; im preuß. Abgeordnetenhause, wo er der konservativen Partei angehörte, vertrat er 1852—58 den Wahlkreis Kottbus und seit 1873 den Wahlkreis Luckau-Lübben. Er starb 28. Febr. 1879 zu Berlin. Mautiane, im Altertum Name des pers. Sees Urmiä (s. d.).