FeedMarkt
VerkehrBrockhaus 1882

Markt bezeichnet im weitern Sinne jede Gelegenheit zum Austausch der Güter; im engern Sinne bedeutet das Wort die besondern Orter und Zeiten zum Verkehr mit einzelnen bestimmten Güterklassen (Woll⸗, Vieh⸗, Leder⸗, Flachsmärkte u. s. w.), die Jahrmärkte und Messen (s. d.), sowie die zum Kleinhandel mit den gewöhnlichsten Lebensbedürfnissen bestimmten Märkte (Wochenmärkte). Die Märkte für einzelne Güterklassen empfehlen sich deshalb, weil auf ihnen Verkäufer und Käufer in großer Zahl zusammentreffen, die Verkäufer mithin die Aussicht haben, ihre Produkte leichter abzusetzen, die Käufer aber diejenigen Arten und Qualitäten von Waren, deren sie bedürfen, leichter erlangen können. Die Jahr- oder Krammärkte, die in den Städten jährlich zu bestimmten Tagen abgehalten werden, haben neuerdings im allgemeinen und namentlich in denjenigen Ländern, welche Gewerbefreiheit besitzen, sehr verloren. Auf ihnen werden zum größern Teile Handwerkswaren (Schuhwerk, Hausgeräte aller Art, Mobilien, Stoffe u. s. w.) feilgehalten. Man wollte mit dieser Einrichtung den Mißständen entgegentreten, welche die herrschenden Zunftprivilegien und Bannrechte für die Bewohner der Städte mit sich führten, indem man so eine zeitweise Konkurrenz mit den städtischen Handwerkern zuließ. Ohne Zweifel war und ist dies zweckmäßig gegenüber dem Gewerbszwange, obschon sich die Marktwaren gewöhnlich nur durch billige Preise, nicht aber durch Güte auszeichnen. Je mehr indes die Hindernisse der Konkurrenz in den Städten selbst schwinden, desto mehr müssen die Märkte auch um deswillen in Abnahme kommen, weil die auswärtigen Arbeiten mit den einheimischen wegen der Kosten, welche die Marktbereisung verursacht, nicht mehr zu konkurrieren vermögen. In den größern Städten beziehen oft nur Einheimische den Jahrmarkt. Es treten daher auch immer mehr Stimmen auf, die die Abschaffung der Jahrmärkte befürworten. In vielen Städten ist vorläufig wenigstens die Dauer der Jahrmärkte verkürzt worden. Eine ganz andere dauernde Berechtigung und allgemeine Verbreitung haben die Wochenmärkte auf denen die gewöhnlichsten Lebensbedürfnisse ausgeboten werden. In früherer Zeit bestanden für die Wochenmärkte eine große Anzahl von Bestimmungen, die sich meist gegen die Zwischenhändler und Kleinverkäufer richteten. Diesen war es z. B. verboten, in einem gewissen Umkreise um die Stadt einzukaufen, anders als auf dem M. zu kaufen, ja vor einer gewissen Stunde als Käufer auf dem M. zu erscheinen. Andere Bestimmungen richteten sich direkt gegen die Verkäufer. Diese durften entweder nicht vor Schluß des M. fortgehen oder die unverkauften Gegenstände überhaupt gar nicht wieder fortführen. Es war ihnen ferner verboten, während eines Markttags die Preise zu erhöhen, wenn sich Mangel zeigte, und außerdem hatten sie manche lästige Abgabe zu leisten. Die Deutsche Gewerbeordnung, die in den 88. 64—71 den Marktverkehr regelt, hat die ältern Beschränkungen aufgehoben, mit der einzigen Ausnahme, daß (§. 64) der Verkauf gewisser Handwerkswaren, die nicht zu den aufgeführten Gegenständen des Wochenmarktverkehrs gehören, auf dem Wochenmarkt unter gewissen Bedingungen auch fernerhin den Ortsbewohnern vorbehalten werden kann. Die Sorge für Ordnung auf dem M., für richtiges Maß und Gewicht, für die Verhinderung des Verkaufs gefälschter oder verdorbener Lebensmittel u. s. w. bildet die wesentlichste Aufgabe der Marktpolizei. Zur Sicherung der Versorgung der großen Städte mit Lebensmitteln hat sich eine Scheidung des Marktverkehrs für Großhandel und Detailhandel als notwendig erwiesen. Der erstere konzentriert sich in großen Centralhallen und auch für den letztern sind in vielen Städten Markthallen angelegt worden. Der Bau der Centralhallen von Paris wurde schon 1811 begonnen und hat bisher, obwohl er nicht ganz zu Ende geführt ist, über 50 Mill. Frs. gekostet. Außerdem gibt es in Paris einen Centralviehmarkt (in La Villette) und über 50 Detailmärkte, zum Teil in besondern Hallen. In London gibt es, mit Ausnahme des dem Herzog von Bedford gehörenden M. in Coventgarden, nur in der City Markthallen, weil diese ein ausschließliches Privilegium zur Gründung von

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 11, S. 466Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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