Marschbataillone (Marschregimenter) werden Bataillone oder Regimenter genannt, welche provisorisch aus Ersatz⸗ oder wiedergenesenen Mannschaften gebildet werden, um den im Felde stehenden Truppen nachgeführt zu werden. Die Auflösung der M. und die Zuteilung der Mannschaften an die betreffenden Truppenteile erfolgt im Rayon der Feldarmee. In Frankreich versteht man unter régiments de marche Regimenter, die aus mehrern Ersatzbataillonen verschiedener Regimenter für längere Dauer zu Gefechtszwecken ormiert werden, also Neuformationen, die in andern Armeen als Reservetruppen bezeichnet werden. Marschendorf (böhm. Marsoy), Marktflecken in der Bezirkshauptmannschaft Trautenau im nördl. Böhmen, im Thal der Aupa, an der Südseite des Riesengebirges, in landschaftlich schöner Umgebung, ist Sitz eines Bezirksgerichts und besteht aus vier Teilen, von denen jeder eine Ortsgemeinde für sich bildet, zusammen (1880) mit 3063 E. deutscher Zunge, die Feldwirtschaft und Viehzucht betreiben, eine Papierfabrik und Mühlen unterhalten.