Ersatzwesen der Heere, welche nach dem Prinzip der allgemeinen Wehrpflicht gebildet werden, basiert auf der Einteilung des Landes in bestimmt abgegrenzte Ersatzbezirke, deren Zahl sich meist nach der Anzahl der Infanterietruppenkörper des Hahl den Heeres richtet. In Deutschland ist diese Zahl nach der Zahl der Infanteriebataillone bemessen, in andern Staaten nach der Zahl der Infanterieregimenter. Durch Zusammenlegung mehrerer Bezirke werden Brigade⸗, Divisions⸗ und Armeekorpsbezirke gebildet, welche den Ersatzbedarf für sämtliche Waffengattungen aufbringen müssen und auch im Mobilmachungsfalle das Bedürfnis von Reservisten, Landwehrmännern u. s. w. zu decken haben. V Deutschland (wo das E. durch die Heer⸗ und ehrordnung vom 28. Sept. 1875 (s. unter Ersatz] geregelt ist) und einigen andern Staaten erden E sch sämtliche Truppenteile stets aus denselen Erfatzbezirken, sodaß die Truppenteile einen bestimmt ausgeprägten provinziellen Charakter zeigen. In Frankreich dagegen werden die Rekruten einer Subdivision auf sämtliche Truppen des stehenden Heeres verteilt, während bei der Mobilmachung jeder Korpsbezirk die Ergänzungsmannschaft für sein Armeekorps zu stellen hat.