Matrosendivisionen heißen zwei, zu Kiel und Wilhelmshaven stehende Teile der deutschen Marine, welche aus den ehemaligen Stammdivisionen der Ostsee und der Nordsee durch eine Reihe von Erlassen 1872 gebildet worden sind. Der Ersatz der M. besteht aus den Dienstpflichtigen der seemännischen Bevölkerung (Seeleute von Beruf, Küsten⸗ und Haffschiffer), aus einjährig-freiwilligen Seeleuten und Vierjährig-Freiwilligen der Marine. Bis zur Reorganisation der Marinetruppen im J. 1883 (21. Aug.) wurden auch Dienstpflichtige aus der Landbevölkerung als Ersatz für die Matrosen-Artillerieabteilungen, welche bis dahin den M. angehörten, eingestellt. Seit dem August 1883 besteht jede der beiden M. aus 2 Abteilungen zu je 2 Stammkompagnien; die Kompagnien sind innerhalb der M. von 1—4 numeriert und aus Mannschaften aller Jahrgänge und jeder Ersatzkategorie zusammengesetzt, mit der Maßgabe, daß die auf diese Weise am Lande hergestellten Verbände thunlichst auf den Dienst an Bord übertragen werden können. Beträgt die Kopfstärke einer Kompagnie über 250 Mann, so wird eine Zweigkompagnie gebildet. Die M. sind den Marinestationen der Ostsee, resp. Nordsee unterstellt.