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ErdkundeBrockhaus 1882

Mayor (spr. Me'r) heißt in England und Nordamerika die oberste Magistratsperson einer Stadt, die aus den Mitgliedern des Stadtrats auf ein Jahr gewählt wird und zugleich eine ortspolizeiliche Gewalt ausübt. In London, Dublin und Hork führt der M. während seiner Amtszeit den Titel Lord-Mayor. Seine Stellung unterscheidet sich von der eines franz. Maire dadurch, daß er unabhängiger von der Regierung dasteht und wegen etwaiger Amtsüberschreitungen nur auf gerichtlichem, nie aber auf administrativem Wege verantwortlich gemacht werden kann.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 11, S. 549Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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