Meßgebühren, Meßunkosten nannte man eine Abgabe, welche auf den deutschen Meßplätzen von den zum Meßverkehr eingehenden Contogütern (s. Contierungen und Fortlaufendes Conto) und von gewissen Waren des freien Verkehrs in der Absicht erhoben wurden, die Zollverwaltung für die ihr durch den Meßverkehr erwachsende Steigerung des Verwaltungsaufwandes dadurch schadlos zu halten. Gegenwärtig sind die M. überall beseitigt.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 11, S. 650Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei