Fortlaufendes Conto nennt man die im Deutschen Zollgebiete bestehende Einrichtung der Contierung (s.d.) unverzollter fremder Waren dann, wenn diese Contierung ohne Beschränkung auf einen bestimmten Zeitraum von der Zollbehörde bewilligt wird, im Gegensatze zu den sog. Meßconten, welche an den Meßplätzen nur auf die Dauer je einer Messe eröffnet werden.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 34Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei