FeedStatistische
Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Statistische Gebühr heißt die Gegenleistung, welche die Zollverwaltung dafür erhebt, daß sie gewisse Waren, welche über die Grenzen des Zollgebiets ein-, aus- oder durchgeführt werden, im Interesse der einen Verkehrsstatistik nach Gattung, Menge. unft und Bestimmungsland anschreibt. In Deutschland beruht die Erhebung dieser Gebühr auf Reichsgesetz vom 20. Juli 1879.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 166Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Handwerk & Gewerbe 6