FeedMilitärmaß
HeilkundeBrockhaus 1882

Militärmaß, s. Maß der Mannschaft. Militärmedizinalwesen. Die Grundlage der jetzigen Organisation des M. im preußischen und auch im ganzen deutschen Heere beruht auf einer Kabinettsordre vom 12. Febr. 1832, nach welcher an der Spitze desselben die Militärmedizinalabteilung des Kriegsministeriums steht, deren Chef der Generalstabsarzt der Armee ist und welcher außer mehrern Oberstabs⸗ und Stabsärzten noch ein Oberstabs⸗ und Stabsapotheker, sowie ein Oberfeldlazarettinspektor zugeteilt sind. Unter dieser Centralbehörde stehen zunächst die Generalärzte, deren je einer das M. eines Armeekorps leitet und dem zunächst die Oberstabsärzte, weiterhin die Stabs⸗ und Assistenzärzte, sowie das Personal der Lazarettgehilfen und Krankenpfleger untergeordnet sind. Der Dienstbereich eines Oberstabsarztes umfaßt das Sanitätswesen innerhalb eines Regiments oder einer größern Garnisonstadt, der eines Stabsarztes das eines Bataillons, während die Assistenzärzte den einzelnen Kompagnien, Schwadronen oder Batterien beigegeben sind. Seit dem Deutschen Kriege von 1866 sind sämtlichen Militärärzten Rang und Abzeichen der Offiziere (Sanitätsoffiziere) verliehen, sodaß die Assistenz⸗, Stabs⸗, Oberstabs⸗ und Generalärzte den Charakter eines Lieutenants, Hauptmanns, Majors und Oberstlieutenants haben; der Generalstabsarzt der Armee steht im Range eines Generalmajors. Ebenso sind die allgemeinen wie die Rangverhältnisse der Arzte bei der Marine normiert. Das Sanitätsoffizierkorps ergänzt sich teils durch die Zöglinge der militärärztlichen Bildungsanstalten (Medizinisch-Chirurgisches Friedrich-Wilhelms-Institut und Medizinisch-Chirurgische Militärakademie), teils auch durch die approbierten Arzte, welche zum Dienst auf Beförderung eintreten. Das Verhältnis der Militärärzte im Kriege ist durch die Genfer Konvention (s. d.) besondern Abmachungen unterworfen worden. Das M. ist zur Zeit bei keinem Heere so trefflich organisiert, wie bei dem deutschen. Jedes Infanterieregiment hat bei dem letztern drei Ober⸗ und drei Assistenzärzte, jedes Kavallerieregiment einen Ober- und zwei Assistenzärzte, sodaß im Durchschnitt auf je 500 Mann ein Arzt zu rechnen ist. Für den eigentlichen Kranken⸗ und Verwundetendienst im Felde werden weiterhin die sog. Sanitätsdetachements formiert, drei für jedes mobile Armeekorps, von denen zwei den Infanteriedivisionen zuerteilt werden, das dritte dem kommandierenden General zur Verfügung steht; ein jedes besteht aus 3 Offizieren, 200 Krankenträgern und Lazarettgehilfen, 7 Ärzten, einem Feldapotheker, 31 Trainsoldaten mit 43 Pferden und 12 Fahrzeugen zum Transport der Schwerverwundeten. Während diese Detachements die Verwundeten aufzunehmen und den Verbandplätzen zuzuführen haben, erfolgt deren eigentliche Behandlung in den Feldlazaretten (s. d.), deren jedes mobile Armeekorps 12 für je 200 Kranke mit sich führt. Außerdem gibt es auch noch ein Lazarettreservepersonal, dessen Hauptthätigkeit auf den Etappenstationen beginnt, sobald beim Vorrücken der Truppen die Feldlazarette diesen folgen müssen. (S. Kriegskrankenpflege.) Vgl. (Verordnung über die Organisation des Sanitätskorps » (Berl. 1873).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 11, S. 723Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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