FeedGrimm (Heinr. Gottfr.)
HeilkundeBrockhaus 1882

Grimm (Heinr. Gottfr.), namhafter Mediziner, geb. 21. Juni 1804 zu Sargstedt bei Halberstadt, erhielt seine mediz. Ausbildung 1821—25 in dem königl. Medizinisch-Chirurgischen Friedrich⸗-Wilhelms-Institut zu Berlin, wurde 1831 zum Stabsarzt ernannt, wohnte als solcher der poln. Insurrektion und späterhin dem Bombardement von Antwerpen bei, avancierte 1838 zum Oberstabsarzt und wurde gleichzeitig als Subdirektor mit der Leitung der militärärztlichen Bildungsanstalten betraut, 1840 auch zum Leibarzt Friedrich Wilhelms IV. ernannt. Im J. 1844 wurde er zum Generalarzt, 1847 zum zweiten, 1851 zum ersten Generalstabsarzt und zum ũ1U10 des Militärmedizinalwesens befördert, in welcher Stellung er fast drei Decennien hindurch sich um das gesamte Heeressanitätswesen die größten Verdienste erwarb und dem letztern durch eine Reihe umfassender Reformen seine heutige vollkommene Ausbildung und Organisation verschaffte. (S. Militärmedizinalwesen.) Am 2. Febr. 1861 wurde er zum ersten Leibarzt des Königs Wilhelm ernannt. An der Abfassung der Vorschriften über den Krankendienst im Felde » (1855), des N.ides (186 über den Dienst der Krankenpflege im Felder (1863), der Instruktion über das Sanitätswesen der Armee im Feldey (1869), der Verordnung über die Organisation des Sanitätskorpso (1873) und der Kriegssanitätsordnungs (1878) hat er hervorragenden Anteil. Im J. 1879 wurde er auf seinen Antrag wegen eines schweren Augenleidens unter Belassung in seiner Stellung als erster Leibarzt des Kaisers in den Ruhestand versetzt.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 423Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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