FeedMortalität
HeilkundeBrockhaus 1882

Mortalität (lat.) oder Sterblichkeitsziffer (allgemeine Sterbeziffer) heißt in der Statistik das Verhältnis der in einem Lande oder einem Teile desselben während eines Jahres gestorbenen Menschenzahl zu der Gesamtzahl der in demselben Jahre lebend gewesenen. Jedoch ist die M. von den Statistikern, namentlich in früherer Zeit, verschieden-Jaht berechnet worden, weshalb die betreffenden Zahlen nicht immer vergleichsfähig sind. Die M. schwankt zwischen ½s bei sehr ungünstigen und bei sehr günstigen Umständen, darüber und darunter hält sie sich innerhalb eines volkreichen Landes nur sehr selten. Außer einer in jeder Richtung guten Lebensweise und einer wohlgeordneten Gesundheitspflege wirkt auf die M. vornehmlich eine niedere Geburtsziffer abschwächend ein, weil unter den im ersten Lebensjahre stehenden Kindern, namentlich bald nach der Geburt, verhältnismäßig sehr viele Sterbefälle vorkommen. Nach dem Alter abgestuft, ist die M. im ersten Lebensjahre unter sehr günstigen Umständen 15 und unter sehr ungünstigen 40 vom Hundert, fällt bis etwa zum 12. Lebensjahre auf kaum ½, steigt allmählich bis zum 40. Jahre auf etwa 2, im 70. Jahre auf etwa 10 Proz. u. s. w. Das weibliche Geschlecht hat in fast allen Altersstufen bis zum 80. Jahre eine größere Lebenszähigkeit als das männliche und ist nur in dem Alter, in welchem die ersten Entbindungen häufig vorkommen, einer annähernd gleich hohen M. wie dieses unterworfen. Deshalb sollte die M. stets für jedes Geschlecht besonders berechnet werden. Führt man die Berechnungen auf eine lange Periode mit guten und schlechten Jahren durch, so gelangt man zu ziemlich festen, annähernd auch für die folgende Periode geltenden Ziffern der Sterbenswahrscheinlichkeit für jedes Lebensalter, d. h. zu einem Bruche, dessen Nenner die Zahl der in das Lebensalter eingetretenen, und dessen Zähler die Zahl derjenigen Personen bedeutet, welche das nächste Lebensjahr nicht erreicht haben. Diese für alle Lebensjahre von der Geburt bis zur äußersten Grenze berechneten Sterbenswahrscheinlichkeiten bilden die Grundlage der Absterbeordnung des Landes, worin die von einer bestimmten Zahl(z. B. 1000 oder 100000) Lebendgeborenen (bei manchen Statistikern jedoch Geborenen überhaupt) am Schlusse der einzelnen Lebensjahre überlebenden in eine Reihe gestellt sind. Absterbeordnungen und Mortalitätstafeln können weder aus den Altersangaben der Lebenden noch aus denen für Gestorbene allein berechnet werden, sondern man bedarf beider Angaben. Während das durchschnittliche Alter der Gestorbenen durch Zusammenzählen der von sämtlichen Gestorbenen (überhaupt oder nach Erreichung eines bestimmten Alters) erlebten Jahre und Teilung der Summe durch die Zahl der Gestorbenen gewonnen wird, ist für alle feinern Arbeiten der polit. Arithmetik die Kenntnis der wahrscheinlichen Lebensdauer (Lebenserwartung, vie probable), d. h. desjenigen Alters nötig, welches verfließen wird, bis die Hälfte der vorhandenen Altersgenossen gestorben ist. Hierzu dient die Absterbeordnung oder Sterbetafel, aus der auch die von Versicherungsgesellschaften benutzte durchschnittliche Lebensdauer (Vitalität), d. h. die Anzahl Jahre, welche durchschnittlich von Personen eines bestimmten Alters noch durchlebt wird, berechnet werden kann. Eine aus einer sehr großen Zahl von Beobachtungen (über 4½¼ Mill. Sterbefälle) berechnete Absterbeordnung und Mortalitätstafel der Bevölkerung des preuß. Staates, welche auch für die gesamte Bevölkerung des Deutschen Reichs nahebei zutreffend sein dürfte, ist 1882 in der 4Zeitschrift des königl. preuß. Statistischen Bureauso von A. Freiherrn von Fircks veröffentlicht und mit den Ergebnissen einer größern Zahl anderer Sterbetafeln des In⸗ und Auslandes in Bezug auf M. und Lebenserwartung verschiedener Altersstufen in Vergleich gestellt worden. „Günstiger als bei den auf die Gesamtbevölkerung eines Landes bezüglichen Tafeln stellen sich die Mortalitätsverhältnisse nach den Beobachtungen der Lebensversicherungsgesellschaften, weil bei diesen die mit chronischen Krankheiten und sonstigen schweren Leiden behafteten Personen in der Regel nicht aufgenommen werden, am günstigsten insbesondere bei den Tafeln derjenigen Gesellschaften, welche Versicherungen auf den Erlebensfall übernehmen.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 11, S. 878Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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