Samenhandel ist ein Teil der Handelsgärtnerei. Gegenstand desselben sind vorzugsweise Gemüse⸗, Blumen⸗ und Gehölzsamen, Pflanzenteile, welche die Stelle von Samen vertreten (Knollen und Zwiebeln), landwirtschaftliche Sämereien, soweit diese nicht Gegenstand des Produktenhandels sind, u. s. w. Ein mehr oder weniger ausgedehnter Anbau von Samen gewisser Nutz⸗ oder Ziergewächse bildet oft die Basis der Samenhandlung, welche sich entweder auf diese Kategorien, bisweilen auf Spezialitäten beschränkt oder ihre Vorräte aus andern Bezugsquellen assortiert. Mit der Ausbreitung und Vervollkommnung des Gartenbaues erweiterte sich der Formen⸗ und Farbenkreis vieler Pflanzenarten und infolge dessen vermehrten sich die Objekte des Handels ins Unendliche. Von einer einzigen Zierpflanze, der Aster (Callistephus chinensis) zum Beipiel, verkaufen manche Handlungen Samen von etwa 600 Farbenvarietäten, welche mehr als 50 gut charakterisierten Rassen angehören. Ein 1768 ausgegebenes Samenverzeichnis enthält. 12 Farben der Levkoie, während die Kataloge neuester Zeit deren gegen 300 anführen. In den Emporien des deutschen S., wie Erfurt, Quedlinburg u. a., geht die Zahl der Handelsobjekte, die große Menge von Farbenvarietäten ungerechnet, weit über 12 000 hinaus. Zum Betriebe des S. dienen die jährlich neu herzustellenden Samenverzeichnisse, meist mit erläuternden Bemerkungen und Abbildungen in Holzschnitt.