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ErdkundeBrockhaus 1882

Sankt Gallen, der 14. Kanton der schweiz. Eidgenossenschaft, grenzt, den Kanton Appenzell einschließend, im N. an Thurgau und den Bodensee, im O. an Vorarlberg, Liechtenstein und Graubünden, von welchen er durch den Rhein getrennt wird, im S. an Graubünden, im W. an Glarus, Schwyz und Zürich und umfaßt 2019 akm mit (1880) 210491 C., worunter 83441 Reformierte, 126 164 Katholiken, 371 Israeliten und 515 Andersgläubige. Der S. des Kantons wird von den östlichsten Ausläufern der Glarneralpen (s. Alpen 21 und Sardona) durchzogen und trägt, obwohl nur wenige Gipfel 3000 m übersteigen (Ringelspitz 3249 m) und die Gletscherfläche nur 7, qkm beträgt, den Charakter der Hochalpen. In der Mitte erheben sich, durch die Ebene von Sargans und den Walensee von den Glarneralpen geschieden, zwischen den Thälern des Rheins und der Linth die Thuralpen (s. Alpen 23), welche durch das obere Thal der Thur (Toggenburg) in die Sentisgruppe und die Kette der Churfirsten geteilt werden. Der Norden ist ein fruchtbares Hügelland (Tannenberg 901 m). Die Gewässer des Kantons fließen teils direkt dem Rhein und dem Bodensee, teils der Thur, dem Walen⸗ und dem Zürichersee zu. Etwa 15 Proz. des Areals sind unproduktiv, 16 ½ Proz. fallen auf Waldungen, 68½ Proz. auf Acker⸗ Reb⸗ und Gartenland, Wiesen und Weiden. Der Ackerbau, der in den ebenen Teilen neben der Industrie die Haupterwerbsquelle bildet, liefert nicht genug Getreide für den eigenen Bedarf; der Weinbau wird namentlich im Rheinthale mit Erfolg betrieben. Der Obstbau ist im nördl. Hügellande, im Rheinthal und im Gaster am ergiebigsten. Nach der Viehzählung von 1876 besitzt der Kanton 5217 Pferde, 72 688 Rinder, 14351 Schweine, 14346 Schafe, 21 732 Ziegen, 9158 Bienenkörbe; nicht unbedeutend ist ferner die Seidenzucht des Sarganserlandes. Der Bergbau liefert schöne Sandsteine, Mühlsteine, Kalksteine, Dachschiefer und Schieferkohlen; dagegen werden die altberühmten Eisengruben des Gonzen nicht mehr regelmäßig ausgebeutet. Unter den Mineralquellen ist die Therme von Ragaz-Pfäfers (s. d.) die bedeutendste. Die wichtigsten Industriezweige des sehr gewerbfleißigen Kantons sind die Baumwollweberei mit ihren Nebengewerben, der Spinnerei, Bleicherei, Färberei, Druckerei und Stickerei. Hauptsitze der Fabrikation sind das mittlere und untere Toggenburg, das Oberrheinthal und Werdenberg; außerdem steht auch der appenzellische Gewerbefleiß teilweise im Dienste der St. Gallischen Industrie. Dem Handel dient ein ut entwickeltes Straßennetz, die Dampferlinien des oden⸗ und des Zürichersees und das System der vereinigten Schweizerbahnen. Die Linie Winterthur-S.⸗Rorschach, von der südlich die Toggenburger Bahn, die Appenzeller Bahn und die Bergbahn Rorschach-Heiden, nördlich die Linie Gossau-Sulgen abzweigen, durchschneidet das nördl. Hügelland. Die Linie Rorschach-Sargans-Chur durchzieht das Rheinthal, vereinigt sich bei Sargans mit der Linie Zürich-Rapperswyl-Chur und schließt sich bei St. Margarethen und Buchs an die Vorarlberger⸗ und Arlbergbahn. Die wichtigsten Handelsplätze sind, außer der Hauptstadt, Rorschach am Bodensee und Wattwyl im Toggenburg. Von den andern Wohnplätzen sind zu erwähnen die Städtchen Rapperswyl, Weesen, Walenstadt, Wyl, Lichtensteig und Altstätten. Die Verfassung ist repräsentativ demokratisch. Gefetzgebende Behörde ist der Große Rat, je ein Mitglied auf 1200 E. in den Gemeinden gewählt; dem Volke steht jedoch das Veto zu, d. h. auf Begehren von 6000 stimmfähigen Bürgern müssen Gesetze u. s. w. der Volksabstimmung unterstellt werden. Vollziehende Behörde ist der Regierungsrat (sieben Mitglieder). In administrativer Hinsicht zerfällt der Kanton in 15 Bezirke. Jaber Baitt hat ein Bezirksgericht; höchste Instanz ist das Kantongericht in S. Die Staatsrechnung von 1884 weist bei 2245 900 Frs. Einnahmen und 2111300 Frs. Ausgaben ein reines Staatsvermögen (exkl. Specialfonds) von 6783800 Frs. auf. In kirchlicher Hinsicht stehen die Katholiken, die in neun Bezirken die Mehrheit bilden, unter dem kath. Administrationsrat und dem Bischof von S., dessen Diöcese 1824 aus Theilen der Bistümer Chur und Konstanz gebildet und mit dem Bistum Chur vereinigt, 1836 von demselben abgetrennt und 1845 durch Konkordat als selbständiges Bistum konstituiert wurde. Die reform. Kirche wird von der Synode und dem evang. Kirchenrat geleitet. Von höhern Lehranstalten sind zu erwähnen das Lehrerseminar Mariaberg bei Rorschach, die Kantonsschule (Gymnasium und Industrieschule) und die höhere Töchterschule von S. und etwa 40 Realschulen. Bei den Rekrutenprüfungen von 1885 nahm der Kanton den 13. Rang ein. In militärischer Beziehung gehört S. zum Stammbezirk der VII. Division. Das Wappen zeigt im grünen Felde eine silberne Fascis. Das jetzige Gebiet von S., zur Römerzeit größtenteils rhätisches, später alamann. Land, stand im spätern Mittelalter unter der Herrschaft verschiedener Dynasten, der Grafen von Werdenberg und Sargans, Rapperswyl, Toggenburg u. s. w. und des Klosters S., das, 614 von dem irischen Sendboten Gallus gegründet, vom 9. bis 11. Jahrh. als die erste Kulturstätte und Hochschule Alamanniens in höchster Blüte stand. Die Herrschaft des Stifts, dessen Abte seit 1206 Reichsfürsten waren, erstreckte sich über die Stadt St. Gallen, die sich erst 1457 vollständig freikaufte, und das sog. Fürstenland, über Appenzell, welches sich aber zu Anfang des 15. Jahrh. von derselben befreite, und seit 1468 über die Grafschaft Toggenburg. Seit 1454 waren Stift und Stadt St. Gallen zugewandte Orte der schweiz. Eidgenossenschaft; ebenso seit 1458 Rapperswyl (s. d.); die übrigen Landschaften kamen während des 15. und 16. Jahrh. teils als gemeine Herrschaften, teils als Unterthanenländer einzelner Kantone an die Eidgenossenschaft. Aus diesem Konglomerat locker verbundener Landesteile, das 1798 beim Umsturz der alten Eidgenossenschaft den Kantonen Linth und Sentis der helvetischen Republik zugeteilt wurde, schuf die Mediationsakte von 1803 unter Beseitigung der Herrschaftsansprüche des Stifts, das 1805 aufgehoben wurde, den jetzigen Kanton S. Sowohl die Verfassung von 1803 wie die nach dem Sturze der Mediation eingeführte Verfassung von 18¹⁴ waren streng repräsentativ mit beschränkter Stimm- und Wahlfähigkeit und statuierten durch besondere Behörden für Reformierte und Katholiken die konfessionelle Trennung auch im Staatsleben. Erst die Bewegung von 1830 verschaffte den demokratischen Neigungen des Volks freiern Spielraum. Cs entstand die Verfassung vom 1. März 1831, welche Volkswahlen und Offentlichkeit der Staatsverwaltung einführte, aber die konfessionelle Geschiedenheit zum Nachteile der polit. Entwickelung festhielt. Namentlich seitdem der anfänglich liberale Staatsmann Baumgartner (s. d.) 1841 zur ultramontanen Vartei übergetreten, ward der Kanton von hefttigen Kämpfen erschüttert, welche die konfessionellen Parteiungen zur Grundlage hatten. Im Kriege gegen den Sonderbund 1847 trat S. auf die Seite der Eidgenossenschaft, nachdem es vergeblich versucht, den Sonderbund zu friedlicher Auflösung 2 bewegen. Das neue polit. Leben, das die Schweiz seit der Umgestaltung von 1848 begann, machte auch in S. den Wunsch nach einer Berfassungsrevision rege, der nach vielfachen Verwickelungen und Kämpfen zwischen den Liberalen und der kath. Partei zu der revidierten Verfassung vom 17. Nov. 1861 führte, welche das demokratische Prinzip völlig zur Geltung brachte und 1875 durch Einführung des Veto modifiziert wurde. Das von jungdemokratischer Seite eingebrachte Projekt einer fernern Erweiterung der Volksrechte wurde 1877 vom Volke verworfen. Bei den Abstimmungen über die Revision der eidgenössischen Verfassung 1872 und 1874 stand der Kanton auf der Seite der Annehmenden. Vgl. Ildefons von Arx, «Geschichte des Kantons S.v (3 Bde., St. Gallen 1810—13); Hartmann, „Geschichte der Stadt S.»(St. Gallen 1818); Ehrenzeller, «Jahrbücher der Stadt S.» (2 Bde., St. Gallen 1824 -32); Weidmann, «Geschichte des ehemaligen Stiftes und der Landschaft S. v (55 Gallen 1834); (Beschreibung des Kantons S.y (St. Gallen 1841); Näf, Chronik der Stadt und Landschaft S. (St. Gallen 1850 —67); Henne, «Geschichte des Kantons S. » (St. Gallen 1863); Baumgartner, „(Geschichte des schweiz. Kantons S.v (Zür. 1868); «S. und seine Umgebungen» (St. Gallen 1859).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 14, S. 198Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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