Thurgan, der nordöstlichste Kanton der Schweiz, wird im W. von Zürich, im S. von St. Gallen, im O. und N. vom Bodensee, dem Großherzogtum Baden, dem Untersee und dem Rhein begrenzt und umfaßt ein Areal von 988 akm mit (1880) 99552 E. Die nördl. Hälfte gehört zum unmittelbaren Gebiete des Rheins; die südliche wird von der Thur und ihren Zuflüssen Sitter und Murg bewässert. Der T. ist ein freundliches Hügelland. Von den Ufern des Boden- und Untersees steigt das Land allmählich zu den Sandsteinhöhen und Plateaus des Seerückens (717 m) und des Ottenbergs (671 m) auf, an deren Südfuß sich das breite ebene Thal des Thur anlegt. Jenseit desselben werden die Hügelzüge etwas höher und die Nagelfluhkuppen des obern Murgthals, welche im äußersten Süden des Kantons gegen das Hörnli (1135 m) ansteigen, zeigen den Charakter der Voralpen. Von der Bodenfläche entfallen 19,3 Proz. auf Waldungen, 1, Proz. auf Weinberge, 63,3 Proz. auf Acker⸗ und Gartenland, Wiesen und Weiden, 15,5 Proz. sind unproduktiv (See- und Flußoberflächen u. s. w.). Das Klima ist mild; der Boden ergiebig und wohl angebaut; das ganze Land bildet einen einzigen großen Obstgarten. Die Bevölkerung ist deutscher Zunge und alamann. Stammes; 72 Proz. derselben sind reformiert, 27 Proz. katholisch; 1 Proz. entfallen auf Israeliten und andere Konfessionen. Die Haupterwerbszweige sind Acker⸗, Obst- und Weinbau, Viehzucht, Industrie uns Stickerei. Besonders reichen Ertrag liefert der Obstbau. Die besten Weine wachsen bei Arbon am Bodensee, bei der ehemaligen Kartause Ittingen und am Ottenberg. Nach der Zählung von 1886 zählt der Kanton 3218 Pferde, 47317 Rinder, 10418 Schweine, 569 Schafe, 7179 Ziegen, 8984 Bienenkörbe. Am Untersee ist auch die Fischerei, namentlich auf Blaufelchen (Gangfische) von Belang. Die Industrie ernährt 42,7 Proz. der Bevölkerung. Der lebhafte Handel wird begünstigt durch die Thurgauische Hypothekenbank in Frauenfeld und die Kantonalbank in Weinfelden, ferner durch ein reichentwickeltes Netz guter Landstraßen, den Dampfbootverkehr auf dem Bodensee und Rhein und mehrere Eisenbahnen. Durch den Norden führt dem See entlang die Linie Rorschach-Romanshorn-Konstanz-Etzweilen; durch die Mitte die Linie Winterthur-Frauenfeld-Romanshorn, von welcher südlich die Linie Sulgen-Bischofzell-Gossau abzweigt; der Süden wird von der Bahn Winterthur-St. Gallen-Rorschach durchschnitten. Hauptort ist Frauenfeld, von andern Ortschaften sind noch besonders zu erwähnen Romanshorn, die Städtchen Arbon, Bischofzell, Steckborn und Dießenhofen und das Dorf Weinfelden. Die Verfassung ist demokratisch mit obligatorischem Gesetz- und Finanzreferendum, Initiative und Abberufungsrecht. Der Große Rat (je 1 Mitglied auf 250 Stimmberechtigte) ist beratende und gesetzgebende, der Regierungsrat (5 Mitglieder) vollziehende Behörde. Beide Räte werden vom Volke direkt gewählt. In administrativer Beziehung zerfällt der Kanton in acht Bezirke. An der Spitze jedes Bezirks steht ein Bezirksstatthalter und ein Bezirksrat. Jeder Bezirk besitzt ein eigenes Gericht. Oberste Instanz ist das Obergericht mit sieben Mitgliedern. Über Kriminalfälle urteilen die Geschworenen. Das Kirchenwesen steht unter je einer Synode und einem Kirchenrat für Reformierte und Katholiken, welch letztere unter dem Bistum Basel stehen. Für die Volksbildung sorgen außer Primär- und Sekundärschulen die Kantonsschule von Frauenfeld und das Lehrerseminar von Kreuzlingen (s. d.). In militärischer Beziehung gehört der Kanton zum Stammbezirk der 7. Division. Die Staatsrechnung von 1883 weist bei 1618000 Frs. Einnahmen und 1611000 Ausgaben ein bares Staatsvermögen von 2314000 Frs. auf. Das Wappen sind zwei ldene springende Löwen im von Silber und Grün schräg geteilten Felde. Unter dem Namen T. wurde im Mittelalter die ganze nordöstl. Schweiz, östlich vom Aargau und nördlich von Rhätien begrissen; schon im 9. Jahrh. aber wurde davon das Land westlich von der obern Thur und der Töß als Zürichgau abgetrennt. Die Landgrafschaft T. kam 1097 an die Herzöge von Zähringen, die sie im Namen des Kaisers verwalteten. Nach dem Aussterben derselben (1218) teilten sich mehrere Herren in den Besitz des Landes. Unter andern besaß das Haus Kyburg, später als dessen Erbe das Haus Habsburg den größten Teil des jetzigen Kantons T., verlor aber denselben in den Kriegen mit den Eidgenossen, welche von 1460 an das Land als Eigentum besaßen und durch Landvögte als „Gemeine Herrschafteo verwalten ließen. Nach der Auflösung der alten Eidgenossenschaft 1798 wurde aus den thurgauischen Vogteien einer der 18 Kantone der Helvetischen Republik gebildet; bei der Einführung der Mediationsverfassung 1803 trat T. in die Rechte eines selbständigen Kantons ein und gab sich eine repräsentativ-demokratische Verfassung mit beschränkter Stimmberechtigung und Wählbarkeit. Am31. April 1831 wurde statt derselben eine neue, in demokratischem Sinne weiter entwickelte Verfassung vom Volke angenommen; doch wurde die repräsentativdemokratische Staatsform beibehalten und auch durch die Revisionen von 1837 und 1848 nicht wesentlich modifiziert. Tiefer eingreifende Veränderungen brachte die demokratische Bewegung von 1868, welche zur Verfassung vom 28. Febr. 1869 führte und durch die Annahme des Referendums und die Initiative die rein demokratische Staatsform an die Stelle der repräsentativen setzte. Im Sonderbundskriege 1847 stand T. in der Reihe der bundestreuen Kantone, bei den Abstimmungen von 1872 und 1874 über Revision der Bundesverfassung auf der Seite der Annehmenden. Vgl. Pupikofer,« Der Kanton T. » (St. Gallen 1837); Häberlin, Der Kanton T. in seiner Entwickelung 1849—695 (Frauenfeld 1876).