Schiffsjungen heißen die Lehrlinge auf Schifö fen, welche Seeleute werden wollen. Ihre Lehrzeit dauert je nach der körperlichen Entwickelung und fachmännischen Auffassung 2—3 Jahre. Sie werden dann zu Leichtmatrosen oder Jungmännern befördert und können gewöhnlich nach vierjähriger Seefahrtzeit den Dienst eines Vollmatrosen versehen, um, wenn sie die nötige Vorbildung besitzen, nach Besuch der Navigationsschulen es zum Steuermann und Schiffer zu bringen. In den Kriegsmarinen hat man Schiffsjungeninstitute, in denen Die S. drei Jahre bleiben und praktisch wie theoretisch so weit ausgebildet werden, um sie nach dreiähriger Matrosenzeit zu Unteroffizieren und später zu Deckoffizieren (Feldwebelsrang) befördern zu können. Für die staatsseitig erhaltene Ausbildung ährigen Militärpflicht, zu sechsjährigem Bleiben in der Marine verpflichten, sodaß sie im ganzen 12 Jahre dienen und dann, wenn sie nicht weiter kapitulieren wollen, civilversorgungsberechtigt werden. Das Alter für Aufnahme in das Schiffsjungeninstitut der deutschen Reichsmarine ist zwischen 15—17 Jahren. Offizier können S. nicht werden, außer in den technischen Branchen wie bei der Armee, d. h. Feuerwerks⸗ und Torpederlieutenant, resp. Hauptmann, Zeugoffizier oder Zahlmeister.