FeedSchulhygiene
HeilkundeBrockhaus 1882

Schulhygiene, derjenige Teil der öffentlichen Gesundheitspflege (s. d.), welcher sich mit der Verhütung und Beseitigung der aus dem Schulunterricht entspringenden Schädlichkeiten und Gesundheitsstörungen beschäftigt. Der Schulbesuch kann durch mangelhafte Anlage und Konstruktion des Schulgebäudes, durch mangelhafte Methoden des Unterrichts, durch die gedrängte Zusammenhäufung der Kinder und andere schädliche Einflüsse zu einer Quelle von körperlichen übeln werden, welche durch eine sorgsame hygienische überwachung der Schule zum größten Teil sicher verhütet werden können. Zu den Krankheiten, welche durch unzweckmäßige Schulverhältnisse hervorgerufen werden können (Schulkrankheiten), zählen Blutarmut, Bleichsucht und allgemeine Nervosität, habitueller Kopfschmerz, Veitstanz, Lungenkrankheiten, Störungen des Blutkreislaufs, Vergrößerungen der Schilddrüse (Schulkropf), vor allem aber Verkrümmungen der Wirbelsäule (s. Schiefwerden) und die Kurzsichtigkeit (s. d.), welche beide letztern neuerdings in erschreckender Weise überhand genomnen haben; auch kann der Schulbesuch zur Verbreitung epidemischer Krankheiten, besonders der Diphtheritis, Masern, des Scharlachs, Keuchhustens, so- wie der parasitären Hautkrankheiten, viel beitragen. Die hauptsächlichsten Forderungen, welche die Hygiene im allgemeinen Interesse an die Schule stellen muß, lassen sich in Kürze im Folgenden zusammenfassen. Das Schulgebäude muß auf trockenem Fundament, fern von Malariaboden auf einem freien, Licht und Luft zugänglichen Platze erbaut sein; es soll ein tadelloses Heizsystem (s. Heizung) und künstliches Ventilationssystem besitzen, welches pro Kopf und Stunde 60 cbm Luft zu fördern vermag. Weiterhin soll das Schulhaus eine verdeckte Halle, eine Turnhalle, einen geräumigen Spielplatz und einen Brunnen mit gutem, reinem Trinkwasser erhalten. Die Aborte dürfen durchaus nicht im Schulgebäude selbst angebracht sein, müssen aber so liegen, daß sie vom Schulhause aus beobachtet werden können, und bedürfen jederzeit sorgfältiger Desinfektion. Die einzelnen Schulzimmer sollen eine Höhe von 4—4,5 m und einen Flächenraum von mindestens 0,35, in den höhern Klassen von 0,5 am pro Schüler besitzen und mit großen breiten, am besten nach Osten gelegenen Fenstern versehen sein, die so angelegt sind, daß das Licht den Schulkindern von der linken Seite zugeht; künstliche Beleuchtung ist womöglich ganz zu vermeiden. Ganz besondere Sorgfalt ist auf die Konstruktion der Schulbänke oder Subsellien zu verwenden, weil erfahrungsgemäß mangelhafte Subsellien der Entwickelung der Skoliose und Kurzsichtigkeit außerordentlichen Vorschub leisten. Die Schulbänke müssen durchaus der Größe der Kinder entsprechen und halbjährlich neu angepaßt werden, und zwar soll die Höhe der Bank zwei Siebentel der Körperlänge des Kindes, ihre Tiefe ein Fünftel der Körperlänge, die Differenz von Bank- und Tischhöhe ein Achtel der Körperlänge des Kindes mit einem Zuschlag von 2,2 bis 4 em bei Knaben, von 1 bis 1„4 em bei Mädchen betragen. Sehr empfehlenswert sind Subsellien mit verschiebbarer Minusdistanz nach Kunzes oder Kaisers System. Hinsichtlich des Unterrichts ist zu betonen, daß der regelmäßige Schulbesuch nicht vor Ende des 7. Lebensjahres erfolgen sollte. In den untersten Klassen soll der Unterricht nicht mehr als 18, in den obersten nicht mehr als 32 Stunden wöchentlich betragen; zwischen je zwei Stunden sind Unterrichtspausen von 5 bis 15 Minuten einzuschalten, auch soll eine längere Frühstückspause bestehen und die Mittagspause 2—3 Stunden betragen. Der Stundenplan soll derartig abgefaßt sein, daß nicht mehrere Stunden, in welchen viel geschrieben wird oder schwierige Unterrichtsfächer gelehrt werden, unmittelbar aufeinander folgen. Der Turnunterricht ist obligatorisch, soll aber nur durch einen physiologisch geschulten Lehrer erteilt werden. Die häuslichen Arbeiten dürfen in den untersten Klassen nicht mehr als eine halbe bis eine Stunde, in den obersten Klassen nicht mehr als höchstens drei Stunden täglich in Anspruch nehmen. Die Schulferien sollen jährlich mindestens 10 Wochen betragen und so verteilt sein, daß auf die heiße Sommerzeit (Juli, August) mindestens vier Wochen fallen. Litteratur. Lorinser, Zum Schutz der Gesundheit in den Schulen » (Berl. 1836, wieder abgedruckt 1861); Schreber, «Ein ärztlicher Blick in das Schulwesen » (pz. 1858); Freygang, «Die Schule und die leiblichen übel der Schuljugend⸗ (Dpz. 1863); Falk, «Die sanitätspolizeiliche Überwachung höherer und niederer Schuleno (Lpz. 1868; 2. Aufl. 1872); Schildbach, «Die Schulbankfrage und die Kunzesche Schulbanko (Lpz. 1869): Baginsky, «Handbuch der S.y (Berl. 1876); Zehender, aliber den Einfluß des Schulunterrichts auf die Entstehung der Kurzsichtigkeite (Stuttg. 1880).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 14, S. 516Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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