Schwaben, das alte deutsche Herzogtum, hat seinen Namen von den Sueven (s. d.), zu welchen auch die vom Nordosten eingewanderten Alamannen gehörten. Nach diesen wurde zunächst das Land von seinen röm. und roman. Nachbarn Alamannien genannt. Doch seit dem 8. Jahrh. wurde das einheimische Wort S. (Suevia) allgemeiner, als nach Abschaffung der alamann. Herzogswürde Elsaß und Rhätien von Alamannien getrennt wurden und den übrigen Teil des Herzogtums statt der Herzoge nun Grafen und Kammerboten (Nuntii camerae) für die fränk. und seit 843 deutschen Könige verwalteten. Diese Beamten wurden bei der Schwäche der letzten Karolinger immer mächtiger und unabhängiger. Zwar wurden die aufständischen Kammerboten Erchanger und Berthold, von welchen der erstere sich als Herzog ausrufen ließ, 917 von König Konrad J. als ungehorsame Vasallen enthauptet, aber gleich darauf setzte ein Graf Burchard seine Anerkennung als Herzog von S. durch, worauf das schwäb. Herzogtum sich länger als drei Jahrhunderte hielt. Die Kaiser und Könige aus dem sächs. und fränk. Hause verliehen das Herzogtum S. wiederholt an Mitglieder ihrer Familie. So gab Agnes, die Mutter und Vormünderin Kaiser Heinrichs IV., das Herzogtum S. 1058 ihrem Eidam, dem Grafen Rudolf von Rheinfelden, ohne alle Rücksicht darauf, daß Heinrich III. schon einem andern schwäb. Dynastenhause, den Zähringern, die Anwartschaft auf dasselbe gegeben hatte. Dieser Rudolf von Schwaben warf sich 1076 zum Gegenkönig auf, unterlag aber 1080. Das Herzogtum S. verlieh Heinrich IV. darauf seinem Schwiegersohn, dem Grafen Friedrich von Hohenstaufen, dem Stammvater der Könige und Kaiser aus dem schwäb. Hause. Doch konnte Friedrich erst 1096 zu dem ruhigen Besitz des Herzogtums S. gelangen, nachdem er den Breisgau nebst der Reichsvogtei über Zürich an Berthold von Zähringen abgetreten. Unter Friedrichs Nachkommen waren die Schwaben von allen Deutschen der reichste, gebildetste und geachtetste Stamm. Als aber der Kampf mit den Päpsten die Macht der Hohenstaufen schwächte, nach König Konrads IV. Tode dieses Haus die deutsche Krone verlor und mit Konradins Tode 1268 die herzogl. Würde erlosch, gelangten Städte, Prälaten, Ritter und Grafen zur Reichsunmittelbarkeit. Viele schwäb. Städte traten zu dem 1254 gestifteten Rheinischen Bund. Was vom Reichsgute oder den Besitzungen der Hohenstaufen noch übrig war, fiel meist an Bayern, Baden und Württemberg. Ein langer Kampf zwischen den großen und kleinen Reichsvasallen verheerte nun das blühende Land, bis Kaiser Rudolf I., nach Unterwerfung des Grafen Eberhard von Württemberg, 1287 die Ruhe wiederherstellte und dem kaiserl. Hofgericht zu Rottweil, sowie dem Landgericht in Ober- und Niederschwaben die Ausübung des kaiserl. oberstrichterlichen Amtes verlieh. Der dadurch bewirkte Landfriede von 1290 hatte jedoch keine Dauer. Ssterreich suchte inzwischen in S. seine Hausmacht zu erweitern, auch Württemberg griff immer mehr um sich; mehrmals wurden württemb. Grafen mit der Landvogtei Niederschwaben belehnt. Die kleinern schwäb. reichsunmittelbaren Herren stifteten daher gegen Württemberg den sog. Schleglerbund, welcher seit 1367 ganz S. in einen blutigen Krieg verwickelte. Auch die Städte traten 1376 wieder in einen Bund, den Schwäbischen Bund, zusammen, welcher bald über die Rheinlande, Bayern und Franken sich ausdehnte und durch den Zutritt von Fürsten und Rittern 1384 zu Heidelberg zur Großen Einung sich umbildete. In den gleichzeitigen Kriegen des Hauses Ssterreich mit der Schweiz hielt es gewöhnlich der schwäb. Adel mit Ssterreich, die Städte waren auf seiten der Schweiz. Auch dies vermehrte die innern Wirren in S. Die Bündnisse wechselten häufig; alle befehdeten einander; jeder Teil klagte den andern des Landfriedensbruchs an. Als König Wenzel 1400 abgesetzt wurde, blieben die schwäb. Städte diesem treu und erlangten dadurch viele Befreiungen und Vorrechte. Da sie in ihren neuerworbenen Rechten von dem Gegenkönig Ruprecht verletzt wurden, schlossen Württemberg, Baden und 17 schwäb. Städte 1405 den Marbacher Bund. Bündnisse waren, nach dem Vorgange der schweiz. Eidgenossen, damals das einzige Schutzmittel gegen die Gewalt der Mächtigern. Kaiser Sigismund, von den Hussiten gedrängt, verlieh und verpfändete für Geld den schwäb. Vasallen wichtige Rechte. Das Unwesen der Befehdungen untereinander hörte auch unter Albrecht II. und Friedrich III. nicht auf. Die Städte schlossen deshalb 1440 ein neues Bündnis. Dasselbe thaten die Fürsten, worauf jene zu Ulm 1449 einen immerwährenden Kriegsrat und ein stehendes Heer errichteten. Endlich vereinigten sich alle schwäb. Stände, der langen Wirren und Befehdungen müde, zu Eßlingen 1488, um den Landfrieden gemeinschaftlich zu behaupten. So entstand der Große Schwäbische Bund, der sich eine förmliche Verfassung gab, eine richterliche Gewalt anordnete und eine vollziehende Macht einrichtete. Dadurch ward der ewige Landfriede vorbereitet, den der Kaiser Maximilian I. 1495 zu Stande brachte. In demselben Jahre wurde die Grafschaft Württemberg (s. d.) zu einem Herzogtum erhoben und trat damit gewissermaßen an die Stelle des schwäb. Herzogtums. Bei der Kreiseinteilung Deutschlands 1512 wurde S. als Schwäbischer Kreis (s. d.) bezeichnet. Der Große Schwäbische Bund nahm infolge der durch die Reformation herbeigeführten religiösen Spaltung 1533 ein Ende. Vgl. Schöpflin, Historia Zaringo Badensis v (7 Bde., Karlsr. 1763—66); Pfister, „Pragmatische Geschichte von S.y 6(5 Bde., Heilbr. 1802—27); Jäger, «Geschichte der Stadt Heilbronn» (2 Bde., Heilbr. 1828); Ch. Fr. Stälin, «Württemb. Geschichtes (4 Bde., Stuttg. 1841—73); P. Fr. Stälin, „Geschichte Württembergs„ (Bd. I, Gotha 1882); Vischer, «Geschichte des Schwäbischen Städtebundes 1376—895 (4Forschungen zur deutschen Geschichte ö, Bd. 2 u. 3); Klüpfel, Urkunden zur Geschichte des Schwäbischen Bundes 1488— 15335 (2 Bde., Stuttg. 1846—53); Schweizer, (Vorgeschichte und Gründung des Schwäbischen Bundes v Zür. 1876); Klüpfel, „Der Schwäbische Bund » (Histor. Taschenbuchv, VI. Folge, Bd. 2, 1883).