FeedSchwäbischer Kreis
ErdkundeBrockhaus 1882

Schwäbischer Kreis, einer der zehn Kreise Deutschlands nach der Einteilung unter Kaiser Maximilian I., begriff den südwestl. Teil Deutschlands, das alte Schwaben (s. d.), nur daß dieses seine Grenzen noch weiter erstreckt hatte. Den Kreis begrenzten Frankreich, die Schweiz, Osterreich, Franken und die beiden rhein. Kreise. Durchströmt von der Donau, durchzogen von der Alp und den Algauer Alpen, im ganzen mehr bergig als eben, sehr ergiebig an Getreide, Wein und Obst, gehörte der Schwäbische Kreis zu den schönsten und fruchtbarsten Landschaften Deutschlands. Sein Flächeninhalt betrug etwa 34680 qlem, die Einwohnerzahl gegen 2200000. Die zu Ulm 1563 begründete Kreisverfassung bestand mit wenigen Abänderungen bis zur Auflösung des Deutschen Reichs, nur daß die Stadt Donauwörth an Bayern und die am linken Rheinufer gelegenen Kreislande an die Republik Frankreich abgetreten werden mußten. Kreistage wurden jährlich zwei und zwar meist zu Ulm gehalten. Die kreisausschreibenden Fürsten waren der Herzog von Württemberg, der Bischof von Augsburg, der Markgraf von Baden und der Bischof von Inhmai vertreten durch osterreich. Das Direktofrium führte Württemberg. Die Stände teilten sich in fünf Bänke: die der geistlichen, die der weltlichen Fürsten, die der Prälaten, die der Grafen und Herren und die der Städte. Die Bestandteile dieses unter allen deutschen Kreisen am meisten zerstückelten Kreises waren die Hochstifte Konstanz und Augsburg; die fürstl. Abteien Kempten und Ellwangen; das Herzogtum Württemberg; die Markgrafschaft Baden; die Fürstentümer Hohenzollern; die gefürsteten Abteien Lindau und Buchau; die gefürstete Grafschaft Thengen; die Lande des fürstl. und landgräfl. Hauses Sttingen; die gefürstete Landgrafschaft Klettgau; das furstl. Haus Liechtenstein; die Abteien Salmansweiler, Weingarten, Ochsenhausen, Elchingen, Irsee, Ursperg, Kaisersheim, Roggenburg, Roth, Weißenau, Schussenried, Marchthal, Petershausen, Wettenhausen, Zwiefalten, Gengenbach, Heggbach, Gutenzell, Rothmünster, Baindt und Neresheim; die Komturei des Deutschen Ordens Alschhausen; die Fürstenbergischen Landgrafschaften Stühlingen und Baar; die Herrschaft Wiesensteig; die Fürstenbergischen Herrschaften Hausen und Möskirch; die gräfl. Montfortsche Herrschaft Tettnang und Argen; die Graf- und Herrschaften der Reichserbtruchsesse von Waldburg; die Grafschaft Königsegg; die Herrschaften von Mindelheim und Schwabeck; die Fürstenbergische Herrschaft Gundelfingen; die Grafschaft Eberstein, die Lande der Grafen Fugger; die Grafschaft Hohenems; die Herrschaft Justingen; die Grafschaft Bondorf; die Herrschaft Eglof; die Herrschaft Thannhausen; die Grafschaft Hohengeroldseck; die Herrschaft Eglingen; die 31 freien Städte: Augsburg, Ulm, Eßlingen, Reutlingen, Nördlingen,

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 14, S. 536Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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