FeedSeegefahr bedeutet den Zustand
VerkehrBrockhaus 1882

Seegefahr bedeutet den Zustand, in welchem sich Schiffe, Personen oder Güter befinden, wenn sie der Möglichkeit des Untergangs oder der Beschädigung während einer Seereise ausgesetzt sind. Als S. bezeichnet man dann auch die drohenden Ereignisse selbst, z. B. Schiffbruch, Sturm, Feuer, Piraterie, und im Seeversicherungsrecht haftet der Versicherer im Zweifel für die Schäden, welche durch irgend eine dieser S. verursacht worden sind; doch werden häufig einzelne ausgenommen. (S. Gefahr und Nur für Seegefahr.)

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 14, S. 642Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

Auf derselben Druckseite 6

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Verkehr 6