Seewurf wird das überbordwerfen eines Teils der Schiffsladung genannt, wenn solches zur Erleichterung des Schiffs notwendig ist. Wird das Schiff dadurch wirklich gerettet, so muß der Schade von Schiff und Ladung gemeinschaftlich getragen und in diesem Verhältnis dem Eigentümer der geworfenen Güter ersetzt werden. Der S. ist eine Hauptart der großen Haverei (s. d.).
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 14, S. 656Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei