FeedSeekrieg
GeschichteBrockhaus 1882

Seekrieg ist der auf dem Meere geführte Kampf zwischen feindlichen Staaten. Er bedingt eine Seemacht, worunter im weitern Sinne die armierte Kriegsflotte mit ihrer Bemannung und den Marinetruppen, sowie auch die Arsenale mit allem Seematerial, die Schiffswerften, Docks, Kriegshäfen, kurz alles gehört, was aus den Hilfsmitteln des Staats für Beschaffung, Erhaltung und Ergänzung der Marine geschaffen wird. Der S. dient gewöhnlich zur Unterstützung des Landkriegs, trägt aber einen ganz eigentümlichen Charakter. Sein Zweck ist der eines jeden Kriegs: Vernichtung des Feindes. Dazu führt hier der Sieg über die feindliche Flotte und die Benutzung desselben durch Besitznahme oder Zerstörung der feindlichen Hilfsquellen, d. h. der Häfen und Arsenale, wichtigen Küstenplätze, Vernichtung des feindlichen Handels, auch wohl der überseeischen Besitzungen und Kolonien. Aber die Art der Kriegführung wird natürlich durch ganz andere Verhältnisse bestimmt als der Landkrieg. Der Operationsplan richtet sich nach der zu bekämpfenden Macht und den Meeren, welche das Kriegstheater bilden; hier sind die Hindernisse freier Schiffahrt, Untiefen, Klippen, Riffe u. s. w., die klimatischen und Naturverhältnisse der Jahreszeiten, die periodisch waltenden Stürme, Strömungen u. s. w., ferner die Ufer mit ihren Landungsplätzen, Häfen und Verteidigungsmitteln, also die strategisch wichtigen Punkte zu berücksichtigen. Die genaue Kenntnis des Kriegsschauplatzes wird durch Seekarten (s. d.) und Rekognoszierungen, zu welchen einzelne Fahrzeuge ausgeschickt werden, vervollständigt. Dann wird die disponible Flotte vom Oberbefehlshaber (Admiral), um zu den bestimmten Operationen verwendet zu werden, eingeteilt, gewöhnlich in Geschwader, deren eins als Avantgarde der Hauptflotte vorausschifft, während bisweilen ein drittes zur Reserve dient. Ob die ersten Unternehmungen offensiver oder defensiver (hier zuwartender) Natur sind, ob sie gegen die feindliche Flotte oder gegen einen wichtigen Küstenplatz zu richten, und im letztern Falle, ob Landungstruppen an Bord zu nehmen, um unter dem Feuer der Flotte zum direkten Angriff verwendet zu werden, hängt von den Verhältnissen ab. (S. Seetaktik.) Auch zur See gibt es gewisse, auf völkerrechtliches übereinkommen beruhende Kriegsgebräuche, welche das

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 14, S. 646Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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