FeedSeesterne
TierreichBrockhaus 1882

Seesterne (Asteroidea) machen eine Ordnung der Stachelhäuter oder Echinodermen aus, bewohnen nur das Meer und besitzen einen platten, fünfeckigen oder am häufigsten in 5—20 Strahlen mehr oder minder tief sternförmig geteilten Körper. Die Haut ist ziemlich dick und enthält meist warzige und stachelige Kalkplatten. Auf der Bauchseite steht in der Mitte der meist fünfeckige Mund, von welchem aus Kiemen in die Arme ausstrahlen, welche dicht mit Saugfüßchen (Ambulacren) besetzt sind. Der Mund führt in einen weiten Magensack, der Blindsäcke in die Arme sendet. Selten nur findet sich ein After auf der Rückenseite. Die Beute, wie Weichtiere, Kruster und selbst kleine Fische, wird von Hunderten von Saugfüßen umstrickt und festgehalten und die harten Schalen derselben werden durch den Mund wieder ausgestoßen. Die eigentlichen S. kriechen meist sehr langsam mittels Ansaugen der Saugfüßchen, sodaß sie selbst an den senkrechten Wänden von Glasgefäßen hinaufklettern können. Die Fortpflanzung erfolgt durch Eier. Sie finden sich über alle Meere verbreitet, bringen aber dem Menschen keinen Nutzen; einige kommen versteinert vor. Man unterscheidet drei Haupt5 —— eigentlichen Seesterne (Asteriae), ei welchen die Arme Fortsetzungen der Körperscheibe mit Furchen und Saugfüßchen auf der Unterseite bilden. Die zahlreichen Arten werden an allen europ. Seeküsten sehr häufig gefunden und wie der rote Seestern (Asterias rubens, s. Tafel: Aquarium, Fig. 9) an manchen Orten in solcher Menge, daß sie zur Düngung der Felder benutzt werden. Ferner die Schlangensterne (Ophiurae); sie haben gegliederte, einfache Arme ohne Saugfüßchen, welche sie nach allen Seiten bewegen und krümmen können. Werden sie angefaßt, so werfen sie einen oder mehrere Arme freiwillig ab, die aber bald wieder reproduziert werden. Ihre Arten sind besonders in den nordischen Meeren häufig. Bei den Medusensternen (Euryalae) sind die Arme mehrmals gabelig, ja bei einigen Arten des Indischen Oceans geht die Zerteilung sogar bis zu 80 000 Gliedern. lterrechts . bildet den Hauptteil des Seevölkerrechts. (S. Völkerrecht.)

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 14, S. 652Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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