FeedSiebenbürgen
Recht & StaatBrockhaus 1882

Siebenbürgen, Großfürstentum, seit 1868 administrativ und staatsrechtlich mit Ungarn vollständig vereinigt, grenzt im N. an Ungarn, im O. an die Bukowina und Moldau, im S. an die Walachei, im W. an Ungarn und hat ein Areal von 54948,2 àkm. Auf der Ost⸗ und Südseite mit hohen Gebirgen, eine Fortsetzung der ungar. und galiz. Karpaten (s. d.), umgeben und im Innern von Bergreihen durchzogen, die es auch auf den übrigen Seiten einschließen, ist S. eine natürliche Bergfestung. Ebenen finden sich fast nur längs der Flüsse. Desto zahlreicher und schöner sind die Thäler. Im allgemeinen gewährt das Land durch seine Abwechselung einen herrlichen Anblick. Es hat ein mildes und gesundes Klima und, die Gebirgsgegenden ausgenommen, eine üppige Vegetation. Alle Hauptflüsse entspringen fast mitten im Lande. Die Alt oder Aluta fließt gegen Süden nach der Walachei in die Donau, die Maros gegen Westen und die Szamos gegen Norden nach Ungarn in die Theiß; alle drei sind schiffbar. Die Bistriz und nehrere andere kleine Gewässer gehen durch die Bukowina oder die Moldau in den Sereth. Das Land ist überaus fruchtbar und reich an Produkten und Mineralquellen. S. ist mäßig bevölkert; die Zählung von 1880 ergab eine Volkszahl von 2084048 Seelen, wovon 1039472 männlichen und 1044576 weiblichen Geschlechts (37,4 E. auf den Quadratkilometer). Die Bewohner bilden ein Gemisch verschiedener Nationalitäten. Ende 1880 zählte man 1184883 Romänen (Walachen), 630477 Magyaren oder Ungarn, zu denen auch die Szekler gehören, 211748 Deutsche, meistens sog. Sachsen, welche 1143 vom Könige Geysa II. zur Kultur und Verteidigung des Landes aus den Rheingegenden eingeführt wurden und besondere Privilegien erhielten, 56000 Zigeuner, 29990 Israeliten, 9000 Armenier, 1000 Bulgaren, 600 Ruthenen und 400 Griechen. Ungarn, Szekler und Sachsen waren bis 1848 die herrschenden, sog. recipierten Nationen mit verschiedenen Vorrechten; gegenwärtig sind alle Volksstämme gleichberechtigt. Die Sachsen sind die fleißigsten und gebildetsten Bewohner des Landes. Ihre Ortschaften und Häuser haben regelmäßige Anlage; überall zeigt sich bei ihnen Wohlstand und Einfachheit der Sitten. Ihre Schriftsprache ist die hochdeutsche; ihre Mundarten aber nähern sich dem Riederdeutschen. Auch in Hinsicht der Religion zeigt sich ein großes Gemisch. Im allgemeinen bekennt sich die magyar. Bevölkerung zur lat.⸗kath., reform. und unitarischen, die deutsche vorzugsweise zur luth., die romanische zur griech.⸗kath. und griech.⸗orient. Kirche. Man zählt (Ende Dez. 1880) 662 936 orient. Griechen (unter dem Erzbischof in Hermannstadt), 572772 unierte(kath.) Griechen (unter dem Erzbischof von Fogaras und dem Bischof in Szamos-UIjivaär), 139551 Lutheraner (unter dem Landeskonsistorium in Hermannstadt), 296 395 Reformierte (unter dem Oberkonsistorium in Klausenburg), 263816 lat. Katholiken (unter dem Bischofe in Karlsburg), 55068 Unitarier (unter Synode und Oberkonsistorium), 4120 kath. und 224 orient. Armenier und 29990 Israeliten. An Wohnorten gibt es 18 Städte, 77 Marktflecken und 2622 Dörfer. Trotz der großen Fruchtbarkeit ist das Land keineswegs seinem Flächenmaße und seiner Ertragsfähigkeit gemäß angebaut, doch sind Land⸗ und Forstwirtschaft die Hauptnahrungsquellen. Der Ackerbau liefert Weizen, Gerste, Roggen, Hafer, Heidekorn, besonders aber Mais im Überfluß, alle Arten Hülsenfrüchte, Kartoffeln und Küchengewächse, Tabak, hin und wieder schönen Flachs, Hanf und Hopfen. Die Obstkultur liefert außerordentlich viel Apfel, Birnen, Pflaumen, Kirschen, welsche Nüsse, Aprikosen, Pfirsiche. Der hier (besonders im Maros- und Kokelthal) gebaute Wein ist in günstigen Jahren ausgezeichnet gut. Die großen Waldungen, die mehr als 40 Proz. der produktiven Bodenfläche einnehmen, auf den Grenzgebirgen aus Nadelholz, im Innern aber größtenteils aus Eichen bestehen, sind von hoher Wichtigkeit. Sie enthalten noch sehr viel Wild, auch Bären, Wölfe, Füchse und Wildschweine. Das Land ist reich an den vortrefflichsten Wiesen, welche die Rindviehzucht wesentlich fördern. In einigen Gegenden wird der Büffel gezogen. Die Pferde S.s sind von einer guten Rasse, größer und stärker als die ungarischen und werden in Menge ausgeführt. Schafe hat das Land in zwei Rassen: Zurkane mit langem, grobem Haar zu Landtuch, und Zigeys oder walach. Schafe mit krauser, kurzer und feiner Wolle zu den feinern Tuchen. Schweine werden in großer Menge gemästet. Beträchtlich ist die Bienenzucht; sie wird aber größtenteils wild betrieben. Im überfluß sind wildes und zahmes Geflügel, Fische und Schildkröten vorhanden. Von größter Wichtigkeit ist der Bergbau, namentlich auf edle Metalle. S. produziert Gold, Silber (beide besonders in den Minen von Zalathna und Offenbänya), Blei, Kupfer und Eisen. Torf⸗ und Kohlenlager liegen hier und da noch unbenutzt, doch hat der Kohlenabbau im Schilthal einen großen Aufschwung genommen. Die reichen siebenbürg. Salzwerke gehören zu dem großen Salzstock, der bei Wieliczka und Bochnia in Galizien beginnt und in der Walachei endigt. Die gewerbliche Industrie, insbesondere die Fabrikthätigkeit, ist in S. noch wenig ausgebildet, am meisten noch unter den Sachsen, dagegen entwickelt das Kleingewerbe noch immer große Rührigkeit, die freilich an die frühere blühende Produktion (namentlich in Textilwaren) nicht mehr hinanreicht. Lebhaft und beträchtlich ist der Handel, insbesondere nach Rumänien. Die Haupthandelsplätze sind Hermannstadt, Kronstadt, Bistritz und Szamos-Uivär. Der Volksunterricht hat sich in der neuesten Zeit gehoben. Für den wissenschaftlichen Unterricht bestehen die magyar. Landesuniversität zu Klausenburg (1872 gestiftet), die kath.⸗theol. Lehranstalten in Karlsburg, Blasendorf und Szamos-Ujvär, das griech.⸗orient.⸗theol. Seminar in Hermannstadt, die juridisch-philos. Kollegien der Reformierten in Klausenburg, Maros-Väsärhely und Szekely-Udvarhely, das reform. Kollegium (für Theologie, mit juridisch-philos. Kursen) in Nagy-Enyed, die luth.⸗theol. Lehranstalten in Hermannstadt, Mediasch, Schäßburg, Kronstadt und Bistritz, das unitarisch-theol. Kollegium in Klausenburg, die landwirtschaftliche Lehranstalt zu Kolosmonostor bei Klausenburg, die 29 Gymnasien und 5 selbständigen Realschulen. Früher wurde das Land eingeteilt in das Land der Ungarn im Westen und in der Mitte, mit 11 Komitaten und 2 Distrikten, das Land der Szekler im Südosten mit 5 Stühlen oder Gerichtsbezirken und das Sachsenland (s. d.). Seit 1876 umfaßt S. 15 Komitate: Hunyad, Unterweißenburg, Torda-Aranyos, Klausenburg, Szolnok-Doboka, Bistritz-Naßod, Thorenburg-Maros, Csik, Udvarhely, Kleinkokel, Großkokel, Hermannstadt, Fogaras, Kronstadt und Haromszek. Über Verfassung und Verwaltung des staatsrechtlich jetzt jeder Selbständigkeit entbehrenden Landes s. Ungarn. Das Wappen von S. ist durch einen schmalen roten Querbalken geteilt; in der obern Hälfte in Blau ein wachsender schwarzer Adler mit goldenem Schnabel und roter Zunge (ungar. Nation), begleitet von einer goldenen Sonne und einem silbernen Halbmond (szekler Nation), in der untern Hälfte sind in Gold sieben rote Türme mit je zwei schwarzen Fenstern und einem schwarzen Thor, vier über drei gestellt (sächs. Nation). Geschichte. S. erhielt nach gewöhnlicher, doch bestrittener Annahme seinen Namen durch die 1143 aus den Gegenden des Niederrheins dort angesiedelten deutschen Kolonisten von den noch jetzt mit Mauern umgebenen sieben Städten (Burgen oder Stühlen) Hermannstadt, Klausenburg, Kronstadt, Bistritz, Mediasch, Mühlenbach und Schäßburg, die mutmaßlich durch Deutsche erbaut worden sind. Die lat. Benennung Transsylvania ist daher entstanden, weil das Land auf der westl. Seite, wo es an Ungarn grenzt, mit großen Waldungen umgeben ist und den Bewohnern Ungarns gleichsam jenseit der Wälder liegt. (Der ungar. Name Erdély (walach. Ardjal) bedeutet ebenfalls Land vor dem Walder (d. i. jenseit des Waldes). S. war in alten Zeiten ein Teil Daciens (s. d.). Vom 5. Jahrh. —an wurde es nacheinander von verschiedenen Völkern eingenommen. König Stephan I. von Ungarn eroberte S. 1004 und machte es zu einer ungar. Provinz, die er durch Wojwoden oder Statthalter regieren ließ. Endlich erhielt der Wojwode Joh. Zapolya nach einem Kriege gegen seinen Mitbewerber um die ungar. Krone, den nachmaligen Kaiser Ferdinand I., durch Vertrag von 1535 S. mit dem Konigstitel als ein souveränes Fürstentum. Er war dabei von den Türken unterstützt worden, die sich von dieser Zeit an vielfach in die Angelegenheiten S.s mischten und die Fürsten aus den Häusern Zapolya und Bathori gegen die ungar. Regenten aus dem österr. Hause begünstigten. Unter den nachfolgenden Fürsten waren Bethlen Gäbor und Georg Rakoczy gefährliche Feinde für das Haus Osterreich. Leopold J. unterwarf sich 1687 S. völlig, und im Frieden zu Karlowitz von 1699 erkannte die Pforte die Oberhoheit des Hauses Ssterreich über dieses Land an. Durch das Leopoldinische Diplom vom 4. Dez. 1691 wurden die verfassungsmäßige Freiheit und alte Rechtsverhältnisse des Landes garantiert und S. als selbständiges Glied mit der ungar. Krone wieder vereinigt. Maria Theresia erhob es 1765 zu einem Großfürstentum. Im J. 1848 setzte die ungar. Partei vorübergehend die Union S.s mit Ungarn durch. Aber bei dem revolutionären Gange der Dinge in Ungarn widersetzte sich besonders die deutsche und walach. Bevölkerung standhaft jener Vereinigung und wurde dafür S. 1849 von dem Insurgentenheere furchtbar heimgesucht. Auch war S. der Schauplatz blutiger Kämpfe zwischen dem Insurgentengeneral Bem (s. d.) und den hier zuerst eindringenden russ. Hilfstruppen. Durch die österr. Reichsverfassung vom 4. März 1849 wurde S. gänzlich von Ungarn getrennt, verlor aber seine frühern nationalen Institutionen und trat, dem österr. Ministerium in Wien unterstellt, in die Reihe der österr. Kronländer; auch erhielt es diejenigen Gebietsteile (die Komitate Kraszna, Mittel-Szolnok und Zaränd nebst dem Distrikt Kövär) zurück, welche 1835 abgetrennt und mit Ungarn vereinigt worden waren. Die kaiserl. Entschließungen vom 20. Okt. 1860 riefen die frühere ungar. und siebenbürg. Verfassung wieder in das Leben; S. erhielt hiermit wieder seine vollkommene Autonomie mit besonderm Landtage und eigener oberster Centralstelle (der königl. siebenbürg. Hofkanzlei), mußte aber auch die vorhin genannten Gebietsteile an Ungarn zurückgeben. Entgegen dem Verhalten der übrigen ungar. Länder beschickte der 1863 auf Grund einer neuen Wahlordnung in Hermannstadt tagende Landtag, die österr. Reichsgrundgesetze von 1860 und 1861 annehmend, den österr. Reichsrat und trennte sich somit von Ungarn vollends, doch nur auf kurze Zeit. Denn infolge der geänderten Politik der Regierung wurde im Nov. 1865 auf Basis der alten Gesetzgebung vom J. 1791 ein neuer Landtag nach Klausenburg einberufen, in welchem die ungar. Partei die Oberhand hatte, und bald darauf erschienen auch die Vertreter S.s zur Regelung des staatsrechtlichen Verhältnisses zu Ungarn auf dem ungar. Reichstage. Das könial. Reskript vom 17. Febr. 1867 sanktionierte endgültig die Union mit Ungarn. Die siebenbürg. Hofkanzlei wurde aufgehoben und der siebenbürg. Landtag im Juni 1867 aufgelöst. S. wurde unter das ungar. Ministerium gestellt und im Sinne der Gesetzartikel von 1847½/48 mit Ungarn unterschiedslos vereinigt. Die siebenbürg. Militärgrenze ward bereits 1851 aufgehoben und ihr Gebiet zur Civilverwaltung gezogen. Am 1. Jan. 1868 wurde auch der oberste Gerichtshof zu Klausenburg aufgehoben. Seitdem wurde das Land in 15 Komitate eingeteilt, wobei die noch 1868 ausdrücklich garantierte Municipalautonomie des Sachsenlandes aufgehoben und die Einheitlichkeit dieses siebenbürg.⸗sächs. Königsbodens zertrümmert wurde. Seitdem klagen Rumänen und Sachsen über mancherlei Rechtskränkungen und über Bedrohung ihrer Nationalität durch übermäßige Magyarisierungsbestrebungen. Vgl. Mildenberg, Handbuch der Statistik und Geographie des Großfürstentums S. (3 Bde., Hermannst. 1837); Lenk von Treuenfeld, 4S.s geogr., topogr.,statist., hydrogr. und orogr. Lexikonv (4 Bde., Wien 1839); Gebhardi, Geschichte des Großfürstentums S.y (Wien 1803); Söllner, «Statistik des Großfürstentums S. (Hermannst. 1856); Bielz, Handbuch der Landeskunde S.s» (2. Aufl., Wien 1885); Boner, „(S. Land und Leuter (Lpz. 1868): Teutsch, Geschichte der siebenbürger Sachsend bürgen»(Wien 1881); Bielz, Reisehandbuch für S. (Hermannst. 1881); derselbe, Die Mineralquellen und Heilbäder S.S» (Hermannst. 1883); Fronius, „Bilder aus dem sächs. Bauernleben in S.v (2. Aufl., Wien 1883); Bergner, Siebenbürgeno (Lpz. 1884); Haltrich, Zur Volkskunde der siebenbürger Sachseno (Wien 1885). (Karpaten (s. d.).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 14, S. 790Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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