FeedArrest
Recht & StaatBrockhaus 1882

Arrest of judgment (Urteilshinderung) heißt in England das Verfahren, wonach im Civil- wie im Strafprozeß die Vollziehung des n der 6. nen Urteils verhindert werden kann, indem der Beklagte nachweist, daß in Erhebung des Thatbestandes, beim Verfahren u. s. w. wesentliche Formfehler begangen worden falt welche den Ausspruch der Geschworenen als falsch erscheinen lassen. Die Einleitung eines neuen Verfahrens ist damit nicht Arrét (wie das deutsche Arrest von dem der lat. Rechtssprache angehörigen arrestare) heißt in Frankreich überhaupt ein amtlicher Bescheid oder ein Haftbefehl. Im engern Sinne ist A. das Erkenntnis eines Gerichtshofs letzter Ruean im Gegensatze von jugement, dem appellabeln Erkenntnisse eines Untergerichts. — A. de réglement hieß Consef die Entscheidung eines Parlaments oder onseil supérieur über eine Rechtsfrage, die in seinem Ressort Gesetzeskraft hatte, aber auch vom betreffenden Parlament oder Conseil abgeändert und aufgehoben werden konnte. Diese A. wurden im Namen (au bon plaisir) des Königs erlassen, der sie auch, als er Gesetzgeber, allerdings in gewissen Formen, elb u an-Arrötés heißen in der Sprache der franz. Verwaltung einesteils die Beschlusse (décisions) der Maires, Präfekten und Minister zur Ausführung der Gesetze und Verordnungen, andernteils die Entscheidungen (jugements) der Präfekturräte. In Belgien werden auch die Beschlüsse des Königs A. genannt.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 2, S. 2Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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