FeedSignal
VerkehrBrockhaus 1882

Signal ist ein vorher verabredetes oder durch Verordnung bestimmtes, fernhin wahrnehmbares Zeichen, das entweder auf das Ohr (akustisches Signal) oder auf das Auge (optisches Signal) des Empfängers berechnet und bestimmt ist, letzterm als Richtschnur seines Verhaltens zu dienen. In militärischer Hinsicht spielen zunächst diejenigen S. eine Hauptrolle, welche das Kommandowort, namentlich da, wo wegen zu großer Entfernung des Kommandierenden von der Truppe oder des durch Truppenbewegungen, beziehungsweise den Kampf hervorgebrachten Getöses halber die Kraft der menschlichen Stimme nicht mehr ausreicht, zu ersetzen bestimmt sind. Sie gehören zu den akustischen S. und werden durch das Horn, die Trompete, die Trommel oder auf der Signalpfeife hervorgebracht. Je nach ihrer Bedeutung zerfallen diese S. in Benennungs-⸗ und Ausführungssignale. Durch erstere werden die zu benachrichtigenden Truppenteile, durch letztere die auszuführenden Bewegungen u. s. w. bezeichnet. Derartige S. müssen einfach und leicht verständlich sein und dürfen nicht in zu großer Zahl aufgestellt werden. Der optischen S. bedient man sich, wenn es sich um schnelle übermittelung von Nachrichten, Befehlen u. s. w. handelt, z. B. zur Verbindung zwischen Vorposten und deren Gros, zwischen dem höchsten Befehlshaber und detachierten Abteilungen, zwischen den einzelnen Teilen einer Cernierungsarmee, zwischenKüstenstationen untereinander und mitSchiffen, zwischen feuernden Geschützen und deren Beobachtungsposten etc. Bei Tage bestehen die optischen S. aus Flaggen in verschiedenen Farben oder aus bunten Scheiben, bei Nacht aus Lichtern verschiedener Farben, durch deren wechselnde Zusammenstellung Worte oder Zahlen angegeben werden können. Ein zu diesem Zweck entworfenes Signal buch dient zur gegenseitigen Verständigung. Um besonders wichtige Momente, z.B. den Anmarsch des Feindes, die Alarmierung und Konzentrierung der Truppen etc., zu signalisieren, können Lärmzeichen verabredet werden, wie z. B. Signalschüsse durch Geschütze oder Kanonenschläge, Aufsteigen von Raketen, Abbrennen von Fanalen, Glockenläuten. In der österr. Armee ist der Signaldienst für den Feldkrieg besonders organisiert und jeder Truppendivision eine Signalabteilung beigegeben. Wo der Verkehr durch den elektromagnetischen Telegraphen oder Telephon möglich ist, kann der Signaldienst ganz entbehrt werden. Bei der Marine signalisiert man am Tage mit Flaggen von verschiedener Gestalt und Farbe, während der Nacht für einzelne ganz bestimmte Zwecke mit ausgehängten Laternen, für allgemeinere Verständigung auf Kriegsschiffen aber mit besonders konstruierten Leuchtapparaten, die sich auf kürzere und längere Zeit regulieren lassen. Dadurch werden Blitze von verschiedener Dauer erzeugt, deren verschiedene Kombinationen nach dem Morseschen Telegraphensystem verständlich werden. Um diese Blitze mehr hell⸗ und feuerleuchtend zu machen, wird durch den Apparat ein eine oder mehrere Sekunden dauernder Petroleumstaubregen in die Flamme gespritzt, wodurch diese hoch aufloht. Bei schlechtem Wetter, wo die Anwendung dieses Apparats an Bord zu viel Schwierigkeiten verursacht, macht man auch die S. mit Hilfe von Kostonlichtern verschiedener Farbe. Diese bestehen aus grünen, weißen und roten bengalischen Flammen, deren verschiedene Zusammenstellung verschiedenen, im Signalbuche angegebenen Bedeutungen entspricht. Nebelsignale gibt man in allgemeinerer Anwendung auf Dampfschiffen, ebenfalls nach Morseschem System, mit kurzen und langen Tönen der Dampfpfeife (Punkt, Strich), sonst aber für beschränktere Zwecke mit Glocke, Nebelhorn (s. Sirenen), Trommel oder Kanonenschüssen. (S. Seezeichen.) Die Bedeutung aller dieser Tag-⸗, Nacht⸗ und Nebelsignale ist vorher natürlich festgestellt und in dem Signalbuch niedergelegt. Durch Vertrag ist für die Schiffahrt aller civilisierten Nationen ein internationales Signalbuch festgestellt und daher ein gemeinsames Flaggensystem angenommen, mit deren Hilfe sich jetzt alle auf See bewegenden Schiffe verständigen können. Außerdem sind an vielen Küsten Semaphoren (s. d.) aufgestellt, um den vorbeisegelnden Schiffen Gelegenheit zu geben, mit dem betreffenden Lande und dadurch auch mit der Heimat kommunizieren zu können. Die Kriegsflotten haben auch ihre eigenen Zeichen und ein besonderes Signalbuch, das geheim gehalten wird und dessen Bedeutung jeden Augenblick geändert werden kann. Die Zahl der zum Signalisieren verwendeten Flaggen von verschiedener Form und Farbe wechselt zwischen 20—30, sodaß also Kombinationen genug vorhanden sind, um alles Gewünschte damit auszudrücken. Vgl. «Signalbuch für Kauffahrteischiffe aller Nationenv (berausg vom Bundeskanzleramt, Berl. 1870). Besondere und ebenfalls international festgestellte S. sind die durch kaiserl. Verordnung vom 14. Aug. 1876 bestimmten Not⸗ und Lotsensignale. Durch die erstern wird angedeutet, daß die signalisierenden Schiffe sich in wirklicher Not befinden. Als Notsignale gelten a) bei Tage: 1) Kanonenschüsse, welche in Zwischenräumen von einer Minute Dauer abgefeuert werden, oder 2) das S. NC (die Flaggen bedeuten Buchstaben) des Internationalen Signalbuchs, oder 3) das Fernsignal, bestehend aus einer viereckigen Flagge, über oder unter welcher ein Ball oder etwas, was einem Ball ähnlich sieht, aufgeheißt ist, oder 4) die Nationalflagge verkehrt oder zusammengebunden aufgeheißt; b) bei Nacht: 1) Kanonenschüsse wie oben unter a; 2) Flammen, wie brennendes Öl oder Teertonnen, oder 3) Raketen oder Leuchtkugeln von beliebiger Art und Farbe, welche einzeln in Zwischenräumen von kurzer Dauer abgefeuert werden. Durch das Heißen von Lotsensignalen verlangen die betreffenden Schiffe Lotsen. Als Lotsensignale gelten 1) bei Tage die von einem weißen Streifen umgebene Reichsflagge (Lotsenflagge) oder das S. P.T des Internationalen Signalbuchs; 2) bei Nacht: Abbrennen eines Blaufeuers alle 15 Minuten oder das wiederholte Zeigen eines hellen weißen Lichts von minutenlanger Dauer. Sturmsignale bestehen aus einer Kombination von schwarzen Kugeln, Dreiecken und Vierecken und werden auf Veranlassung der Seewarten oder meteorolog. Institute an Schiffahrtsbrücken oder Hafenplätzen geheißt, um als Warnungen gegen wahrscheinlich nahende Stürme zu dienen. über die Signale im Eisenbahndienst s. Eisenbahnsignale.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 14, S. 815Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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