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Recht & StaatBrockhaus 1882

Signatärmächte, Kollektivbezeichnung für diejenigen Staaten, welche an einem völkerrechtlichen Vertrage durch Unterzeichnung desselben teilgenommen haben. Sie sind an der Aufrechterhaltung desselben gemeinsam interessiert und übernehmen bisweilen eine Kollektivgarantie.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 14, S. 816Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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