Signatärmächte, Kollektivbezeichnung für diejenigen Staaten, welche an einem völkerrechtlichen Vertrage durch Unterzeichnung desselben teilgenommen haben. Sie sind an der Aufrechterhaltung desselben gemeinsam interessiert und übernehmen bisweilen eine Kollektivgarantie.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 14, S. 816Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei