Sparta, die Hauptstadt der peloponnesischen Landschaft Lakedaimon oder Lakonien, lag im mittlern Eurotasthale, am obern Beginn der fruchtbaren Ebene, welche sich zwischen diesem Flusse und dem Fuße des Gebirges Taygeton von Norden nach Süden hinzieht, auf einigen Hügeln am rechten Ufer des Flusses. Die jedenfalls von den Doriern unmittelbar nach ihrer Einwanderung in Lakonien gegründete Stadt bot einen von den sonstigen griech. Städten sehr verschiedenen Anblick dar. Denn bis zur Herrschaft des Tyrannen Nabis (seit 207 v. Chr.) besaß sie keine Ringmauer (daher die Spartiaten prahlten, daß S.s Männer seine Mauern seien), sondern bestand aus vier nebeneinander gelegenen offenen Weilern (Limnae, Kynosureis, Mesoa und Pitana), die durch ein religiöses Band (den Kultus der Artemis Orthia) verbunden waren und einen gemeinsamen Marktplatz (Agora) hatten, an welchem das Rathaus, die Amtslokale verschiedener Beamten, einige Heiligtümer, die zu musikalischen Aufführungen und Volksversammlungen benutzte Skias und eine aus der Beute der Perserkriege erbaute, später erweiterte Halle (die sog. Persische Halle) lagen. Eine durch besondere Ummauerung geschützte Burg (Akropolis) hatte S. wenigstens in der ältern Zeit nicht; der Hügel westlich über der Agora, den man mit diesem Namen bezeichnete, war ganz mit Tempeln (darunter der bedeutendste der Athene Poliuchos oder Chalkioikos) bedeckt. An seinen südwestl. Fuß lehnte sich das umfängliche Theater, dessen Überreste jetzt die bedeutendste Ruine auf dem Boden der alten Stadt bilden. Von sonstigen Anlagen sind zu erwähnen: die in der Niederung nahe dem Flußufer gelegene geräumige Rennbahn (Dromos) und der etwas weiter südlich befindliche, von einem Wassergraben, über den zwei Brücken führ-1 ten, umschlossene «Platanenplatzo (Platanistas), auf welchem die spartan. Zünglinge, in zwei Parteien geteilt, zwar ohne Waffen, aber mit großer f Erbitterung gegeneinander kämpften. Die Stadt, seit der byzant. Zeit Lakedämon genannt, erhielt sich trotz mehrfacher Verwüstungen durch die Goten und die Slawen bis 1249, wo Guillaume Villehardouin 5 km westlich davon auf einem Vorhügel des Taygeton eine neue Ortschaft, Mifithra oder Mistra genannt, anlegte, deren Aufblühen die gänzliche Verödung S.s herbeiführte. Erst nach der Stiftung des Königreichs Hellas wurde ein neues S. oder Sparti auf einem Teile des von der alten Stadt eingenommenen Terrains gegründet, das jetzt als Hauptstadt der Nomarchie (Kreises) Lakonia der Sitz des Nomarchen (Kreisdirektors) ist und (1879) 3595 E. zählt, während Mistra verfällt. Die Landschaft Lakonien, deren polit. Mittelpunkt S. war, wird zum größten Teile von zwei mächtigen Gebirgen eingenommen, welche in zwei Halbinseln auslaufen, die gegen Süden wie ein paar gewaltige Arme weit ins Meer vorgestreckt sind. Das westl. Gebirge ist das Taygeton lietzt Pentedaktylon, höchster Gipfel 2410 m), dessen Kamm die natürliche Grenze gegen Messenien bildet, das aber wenigstens in seinem südlichern Teile, vom Beginn der Halbinselgestaltung bis zum Kap Tänaron (jetzt Matapan) hinab ganz zu Lakonien gehört. Im Osten liegt der Parnon (ietzt Malewo, höchster Gipfel 1940 m) mit seinen südl. Fortsetzungen, die im Kap Malea (jetzt auch Kap St.⸗Angelo genannt) endigen. Diese beiden Gebirge umschließen in ihrem nördlichern Teile das Thal eines bedeutenden Flusses, des Eurotas (s. d.), welcher sich in den zwischen die beiden Halbinseln tretenden Lakonischen Meerbusen ergießt lauch Busen von Gytheion genannt nach der an seiner Nordwestseite gelegenen Hafenstadt dieses Namens). Im Thale des Oinus eines Nebenflusses des Curotas, lag die wohlbefestigte Stadt Sellasia, bei welcher 221 v. Chr. die für S.s Selbständigkeit verhängnisvolle Schlacht zwischen dem König Antigonus Doson von Macedonien und König Kleomenes III. von S. geschlagen wurde. Die Geschichte Lakoniens, dessen Südküste, wie noch mehr die Insel Cythera, im 12. Jahrh. v. Chr. vielfach von Phöniziern ausgebeutet worden ist, beginnt mit der Herrschaft der Atriden, die ihren Herrschersitz wahrscheinlich zu Amyklä hatten. Diese achäische Macht wurde seit Anfang des 10. Jahrh. erschüttert durch die Dorier, die (wahrscheinlich vom südl. Arkadien her) in Lakonien eindrangen und sich zuerst im nördlichen und mittlern Eurotasthal festsetzten, wo sie S. gründeten. Von hier aus eroberten sie nach Lykurgs Zeit (seit 800 bis 770) auch die übrige Landschaft, zum Teil erst nach hartem Kampfe mit der archäischen Bevölkerung, die in einzelnen befestigten Ortschaften, wie in Amyklä, Geronthrä, Helos, Las, hartnäckigen Widerstand leistete. Ein großer Teil der alten Bevölkerung verfiel als Heloten in den Stand der Hörigkeit oder Leibeigenschaft. Dieselben mußten die den dor. Herren gehörigen Ländereien bearbeiten und das, was sie nicht zu ihrem nötigen Unterhalt gebrauchten, an diese abliefern, auch sonst ihnen allerhand Dienste leisten und waren überhaupt völlig rechtlos. Im Kriege dienten sie später als Leichtbewaffnete oder als Matrosen auf der Flotte. Die übrigen nichtdor. Bewohner des Landes (meistens Bewohner der vielen kleinen Städte Lakoniens) hießen Peribken. Sie waren freie Leute, die eigenen Grundbesitz hatten und Handel, Gewerbe und Künste, welche den Spartiaten verboten waren, trieben. Polit. Rechte besaßen auch sie nicht, sondern diese lagen ausschließlich in der Hand der Spartiaten, d. h. der Nachkommen der dor. Eroberer, die also ein bevorrechtigter Adel wurden. Wie alle Dorier, teilten sie sich in die drei Stämme (Phylen) der Hylleer, Dymanen und Pamphyler. Alle Spartiaten waren seit Lykurgs Reform gleichmäßig zur Teilnahme am Staatsleben berechtigt; aber diese Berechtigung war an die Bedingungen geknüpft, daß einer eine echt spartiatische Erziehung genossen habe, der spartiatischen Zucht und Sitte gemäß lebe und seinen Beitrag zu den gemeinsamen Mahlzeiten der Männer (Syssitien) regelmäßig entrichte. Die Erziehung, deren Regelung ebenso wie die Festsetzung der wichtigsten Verfassungsbestimmungen dem Lykurgos zugeschrieben wird, war für die Knaben darauf gerichtet, daß sie am Körper abgehärtet, kräftig und ewandt und an unbedingten Gehorsam gegen ihre Vorgesetzten gewöhnt wurden. Mit sieben Jahren entzog man sie der häuslichen Erziehung, ordnete sie in Rotten (Ilen) und Kompagnien (Agelen) ein, die unter der Leitung der Pädonomen gymnastische und kriegerische Übungen trieben, und unterrichtete sie in gewissen Tänzen und im Singen von Chorliedern. Durch Anhören der kurzen, verständigen Reden der Männer sollten sie auch praktisch zu echten Spartiaten sich bilden. Auch die Mädchen wurden in Tänzen, im Singen von Chorliedern und in der Gymnastik unterrichtet, damit sie kräftig am Körper würden, um dem Staate tüchtige Kinder zu geben. Die spartiatischen Frauen waren in ganz Griechenland durch ihre kräftige Schönheit und zugleich durch ihre männliche Gesinnung, die freilich in den Zeiten des Verfalls der alten Zucht in Herrschsucht und Zügellosigkeit ausartete, bekannt. Auch die Jünglinge (Eirenes) wurden noch unter strenger Zucht gehalten. Sie mußten sich der größten Sittsamkeit und Bescheidenheit befleißigen, namentlich den Alten hohe Ehre erweisen, und wurden zu kriegerischen übungen, zur Üüberwachung der Heloten, vom 20. Jahre auch zum Kriegsdienst außerhalb der Landesgrenzen (wozu jeder Spartiat vom 20. bis 60. Altersjahre verpflichtet war) in Anspruch genommen. Mit dem 30. Jahre trat der Spartiat in die Klasse der Männer (Andres). Die Kriegsmacht S.s, im wesentlichen aus schwerbewaffnetem Fußvolke (Hopliten) bestehend, während Reiterei und Leichtbewaffnete nur eine Nebenrolle spielten, war in älterer Zeit in (fünf) Lochen, seit dem Ausgange dagegen des Peloponnesischen Kriegs in sechs Moren geteilt. In der Regel bestand in dieser spätern Zeit ein Viertel bis ein Drittel jeder Mora aus Spartiaten, mit denen auch alle bedeutendern Anführerstellen besetzt waren, der Rest aus den (schon seit längerer Zeit ebenfalls zum Hoplitendienst verwendeten) Periöken. An der Spitze des Heers sowie des ganzen Staats befanden sich seit Lykurgs Zeit zwei Könige aus den beiden heraklidischen Häusern der Agiaden und Eurypontiden, deren Macht in der ältern Zeit größer war, aber durch die Verstärkung der Macht der Ephoren allmählich sehr beschränkt wurde. Die Könige hatten die Heerführung im Kriege; aber während früher immer beide Könige zusammen ins Feld zogen, durfte seit 506 v. Chr. immer nur einer mit demselben Heere ausziehen, dem seit 418 zwei Ephoren als eine Art Aufseher beigegeben wurden. Ferner verwalteten die Könige gewisse Priesterämter und leiteten alle von Staats wegen den Göttern dargebrachten Opfer. Endlich lag ursprünglich in der Hand der Könige die Rechtspflege. Die wichtigsten Teile derselben wurden jedoch frühzeitig auf die von ihnen präsidierte Gerusia (Rat von 28 von der Gemeinde der Spartiaten erwählten Mitglieder, die über 60 J. alt sein mußten) und auf die Ephoren übertragen. Nur die auf Familien⸗ und Erbrecht bezüglichen Rechtssachen unterlagen allezeit der Entscheidung der Könige. Der spartan. Staat griff schon im 8. Jahrh. v. Chr. über die Grenzen der Landschaft Lakonien hinaus. Das Nachbarland Messenien wurde unterworfen, seine Bewohner wurden größtenteils zu Heloten gemacht. Vom südl. Arkadien wurden einzelne Stücke, wie die Belminatis und die Skiritis, von Argolis ein größerer Landstrich, die Kynuria und Thyreatis, losgerissen und in Lakonien einverleibt. (S. Grie enland, geschichtlich.) Schon 60 J. vor den Perserkriegen stand S. nicht nur an der Spihe der peloponnesischen Staaten, sondern behauptete auch den ersten Rang unter den griech. Staaten überhaupt, und während der Perserkriege die Führerschaft (pDegemonie). Diese Hegemonie ging ihm allerdings seit 476 infolge des übermütigen Benehmens seines Feldherrn Pausanias und der Un-Dertgre der spartan. Politik überhaupt zum Teil verloren, während Athen an die Spitze eines neuen Bundes von Seestaaten trat. Aber durch den Peloponnesischen Krieg gewann S. nicht nur den vollständigen Sieg über Athen, sondern nahm nun, besonders durch Lysander und durch die Allianz mit Persien, mehr als je eine dominierende Stellung unter den hellen. Staaten ein. Doch gerade diese Zeit der höchsten Steigerung der spartan. Macht nach außen ist der Beginn des innern Verfalls. Die Bande der alten Zucht und Sitte lösten sich, Einzelne gewannen ungebührlichen Einfluß, namentlich mit Hilfe von Reichtümern, die sie sammelten, entgegen der Bestimmung der Verfassung, welche den Spartiaten den Besitz von Gold und Silber verbot. Der übermut, womit S. die übrigen griech. Staaten behandelte, führte zu der Erhebung Thebens und nach der Schlacht bei Leuktra (371 v. Chr.) zur völligen Demütigung S.s, das sich die Herstellung des jahrhundertelang von ihm geknechteten Messenien (369) als selbständigen Staats gefallen lassen mußte. Mit dem Verlust seines äußern Nimbus steigerte sich der innere Verfall, den die Könige Agis IV. (245 — 241) und Kleomenes III. (235—222) vergeblich durch umfassende Reformen aufzuhalten suchten. Die Schlacht bei Sellasia (222 v. Chr.) bildet den Endpunkt der alten Art S.s, das später durch Tyrannen, wie Machanidas und Nabis, beherrscht wurde und seit 192 zwischen dem Achäischen Bund und Rom hin und her schwankte. Nach der Unterwerfung Griechenlands durch die Römer (146 v. Chr.) blieb S. der Form nach ein Freistaat, aber mit hl be-IiigenO Gebiet, indem die große Mehrzahl der übrigen Städte der Landschaft unter dem Namen der Freien Lakoneno (Eleutherolakones) seit 195 sich zu den Achäern hielten. Noch in der röm. Kaiserzeit war S. eine bedeutende Stadt, teilte die Schicksale der übrigen Halbinsel, indem es erst unter byzant., dann (1212) unter franz., 1262 wieder unter byzant., endlich 1460 unter türk. Herrschaft kam. Seit der Gründung des Königreichs Hellas bildet die Landschaft Lakonien eine besondere Nomarchie (Kreis) von 4240 akm mit (1879) 121116 E. Dieselbe ist in vier Eparchien (Bezirke) geteilt: Lakedämon mit der Hauptstadt S.; Epidavros-Limera mit der Hauptstadt Monemvasia; Gythion mit der Hauptstadt Marathonisi; Itylos mit dem Hauptort Tzimova loder, wie es ofsiziell heißt,‚, Areupolis). Vgl. über die Geographie der Landschaft Curtius, «Peloponnesoso (Bd. 2, Gotha 1852), und Bursian, 4Geographie von Griechenland» (Bd. 2, Lpz. 1873); über ihre Geschichte und Verfassung: Manso, «Sparta » (3 Bde., Lpz. 1800—5); K. O. Müller, «Die Dorier» (2. Aufl., 2 Bde., Bresl. 1844); Lachmann, „Die spartan. Staatsverfassungo (Berl. 1836); Hermann, «Antiquitates Laconicaes (Marb. 1841); Gilbert, Studien zur altspartanischen Geschichte v (Gött. 1872); außerdem Dressel und Milchhöfer, „Die antiken Kunstwerke aus S. und Umgebung » (Athen 1878); G. Busolt, Die Lakedaimonier und ihre Bundesgenossen» (Bd. 1, Lpz. 1878).