Spezisisch bezeichnet in der Physik den Grad oder die Größe einer Eigenschaft, wie sie einer bestimmten Materie oder einem bestimmten Volumen derselben eigentümlich und bezeichnend oder in Beiehung auf besondere Verhältnisie zuklommt. So pricht man von der spezifischen Farbe des Kupfers, des Goldes u. s. w. und meint damit die diesen Metallen eigentümlichen Farben; von dem spezisischen Brechungsvermögen der verschiedenen Substanzen für die Lichtstrahlen; von der spezifischen Durchsichtigkeit derselben; ferner von der spezifischen Wärme (. Wärme), von dem spezifischen Gewicht (s. Gewicht) und spezifischen Volumen (s. Volumen) eines Körpers. In der Medizin spricht man von Spezisischen Mitteln (s. d.).
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 71Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei