FeedGrenzzölle
Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Grenzzölle nennt man die Zölle, insoweit sich deren Erhebung an die Thatsache des Übertritts zollpflichtiger Waren über die Zollgrenze eines bestimmten Zollgebiets knüpft, sei es, daß dieser Übertritt im Eingange (s. Einfuhrzoll) oder im Durchgange (s. Auraolehn ölle) oder im Ausgange (s. Ausfuhrzö l sattfindet. Die G. bilden so den Gegensatz zu den Binnenzöllen (s. d.), die von dem innerhalb Landes sich bewegenden Warenverkehr erhoben werden. Im deutschen Zollgebiet kommen G. nur noch als Einfuhrzölle (Eingangszölle) vor. Von der Durchfuhr und von der Ausfuhr werden Abgaben nicht erhoben.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 343Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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