FeedTarif
Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Tarif (Wort arab. Ursprungs) nennt man ein Verzeichnis der Preissätze für bestimmte Lieferungen und Leistungen und zwar namentlich auch solche e öffentlich-rechtlicher Art, wie z. B. der Zollsätze für aus dem Auslande eingeführte zollpflichtige Waren Zolltarif), der Steuersätze für Gegenstände, die einer Verbrauchs⸗ oder Verkehrssteuer unterliegen Werzmiunessast Stempeltarif u. s. w.), der ergütungssätze für Versendung von Briefen und Waren mit der Post (Posttarif, Portotarif), für den Transport auf Eisenbahnen (Eisenbahntarif) oder Schiffen (Schiffstarif), möge es sich hierbei um den Transport von Personen (Personengeldtarif), oder von Reisegepäck (Gepäcktarif), oder von Gütern des Warenverkehrs (Gütertarif) handeln, ferner der Preissätze, zu denen fremde Münzen an öffentlichen Kassen angenommen werden (Münztarif), der zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vereinbarten Löhne u. s. w. Tarifieren heißt die Sätze bestimmen, welche im einzelnen Falle nach Maßgabe des T. in Anwendung zu kommen haben.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 479Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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