Stehendes Heer bezeichnet den Teil der Landmacht eines Staats, der bei Ausbruch eines Kriegs zunächst in Thätigkeit tritt und der in seinen Hauptbestandteilen während des Friedens aktiv gehalten wird, um die militärische Ausbildung des gesamten Volks zu vermitteln. Die gesamte Landmacht eines Staats enthält außer dem stehenden Heer die Landwehr und bei Bedrohung des eigenen Gebietes auch den Landsturm.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 178Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei