Statthalter ist der Titel eines Beamten, welcher die Stelle des Landesherrn oder der höchsten Obrigkeit in einem Lande oder in einer Provinz vertritt, wie dies z. B. in neuerer Zeit in Elsaß-Lothringen auf Grund des Reichsgesetzes vom 4. Juli 1879 der Fall ist. (S. unter Elsaß-Lothringen, Bd. VI, S. 79d.)
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 167Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei