Steuermann heißt auf Handelsschiffen der im Kommando zunächst auf den Schiffsführer folgende Offizier, der sich mit ihm, oder wenn zwei oder mehr Steuerleute vorhanden sind, mit diesen letztern in die Wachen teilt. Seines Amts ist es keineswegs, das Steuer selbst zu handhaben, sondern nur darauf zu sehen, daß alles seiner Anordnung na geschehe. Er muß ein theoretisch und praktis durchgebildeter Seemann sein und alle Instrumente, als Kompasse, Spiegelinstrumente, das Log und Lot, sowie die Seekarten mit Sicherheit zu brauchen und das Schiff bei jederlei Wind und Wetter zu manövrieren verstehen. Die Betakelung, das Ankergerät u. s. w. stehen unter seiner Obhut. Den theoretischen Teil seiner Kenntnisse schöpft er aus der Steuermannskunst, welche ihn diejenigen mathem. und astron. Kenntnisse lehrt, die azu dienen, den Weg des Schiffs auf offener See und die Stelle zu bestimmen, auf der es sich bendet. Demzufolge muß er von Mittag zu Mittag ein Journal in regelrechter Ordnung führen und im Stande sein, im Falle der Erkrankung des Führers dessen Stelle zu ersetzen. Auf Kriegsschiffen findet man zwei, auch drei Steuerleute und Steuermannsgehilfen, die den Observationsoffizier bei Beobachtungen unterstützen, auf der Wache das Steuern beaufsichtigen, loggen, loten und auf alles zu achten haben, was sich auf die Navigierung des Schiffs bezieht. Seine Qualifikation hat der S. durch eine staatliche Prüfung für kleine oder für große Fahrt zu erweisen; die Bedingungen dieser Prüfung sind reichsgesetzlich geregelt.