Schiffahrtskunde oder Nautik heißt in der engern Bedeutung die Steuermannskunst (s. Steuermann), im weitern Sinne die Kenntnis dessen, was bei der Schiffährt zu wissen nötig ist. Dahin gehören, außer den Hilfswissenschaften, wie Geographie, Astronomie, Mathematik, Physik, Chemie, Mechanik und Handelswissenschaften, nächst der Steuermannskunst im engern Sinne, die Schiffbaukunst, Maschinenkunde, Elektrotechnik, Kenntnis des Seerechts, des Seekriegs und insbesondere die Bekanntschaft mit den früher von andern zu Wasser gemachten Erfahrungen. Diejenigen Hilfswissenschaften, welche nicht mit der Steuermannskunst im engern Sinne zusammenhängen (von den obengenannten stehen zu dieser nur die drei erstern in Beziehung), werden nur von den Offizieren der Kriegsschiffe, nicht aber von den Steuerleuten, resp. Schifsern der Handelsmarine gefordert. Vgl. Freeden, „Handbuch der Nautikv (Oldenb. 1864); Werner, „Die Schule des Seewesenso (Lpz. 1866); Albrecht und Vierow, Lehrbuch der Navigation und ihrer mathem. Hilfswissenschafteno (4. Aufl., Berl. 1873); „Handbuch der Navigation» (2. Aufl., Berl. 1881) und «Handbuch der nautischen Instrumenter (Berl. 1882), beide herausgegeben vom Hydrographischen Amt der kaiserl. Marine.