Journal (vom franz. jour, Tag) bezeichnet im allgemeinen Tagebuch, beziehungsweise Tageblatt. In kaufmännischen Geschäften bezeichnet man mit J. teils ein Grundbuch der einfachen Buchhaltung (das Memorial, s. d.), teils das Sammelbuch der doppelten Buchhaltung für die am Ende des Mo—⸗ nats auf das Hauptbuch zu übertragenden Posten. (Die Bildung dieser Posten bezeichnet man mit Kjournalisieren ».) Das Schiffsjournal (frz. journal [livre] de bord, engl. 1ogbook oder ship's journal, ital. diario) hat die Bestimmung, von Tag zu Tag für jede Reise Auskunft zu geben über alles, was sich auf die Vorbereitung zu derselben, deren Beginn, Fortsetzung und Schluß bezieht. Es wird unter Aufsicht des Schiffers von dem Steuer— mann, bei dessen Verhinderung aber von ersterm selbst oder von einem durch diesen zu bestimmenden Schiffsmann geführt und enthält in verschiedenen Rubriken die Beschaffenheit von Wind und Wetter, den eingeschlagenen Weg, die zurückgelegten Distanzen, die ermittelte geogr. Breite und Länge, den Wasserstand bei den Pumpen, ferner die durch das Lot ermittelte Wassertiefe, jedes Annehmen eines Lotsen und die Zeit seiner Ankunft und seines Abgangs, die Veränderungen im Personal der Schiffsbesatzung, die im Schiffsrat gefaßten Beschlüsse, die Beschreibung aller dem Schiffe oder der Ladung zugestoßenen Unfälle, endlich die auf dem Schiffe begangenen strafbaren Handlungen und die verhängten Disciplinarstrafen, sowie die vorgekommenen Geburts⸗ und Sterbefälle. Bei Unfällen und daraus hervorgehenden Havarien hat es die Beweiskraft der kaufmännischen Bücher; aus ihm wird die Verklarung oder Erklärung über dergleichen Unfälle im Auszuge entnommen und diese von der Mannschaft beeidigt. Die Führung des Schiffsjournals ist von den Gesetzen der seefahrenden Nationen ausdrücklich vorgeschrieben; im Deutschen Reich können die Landesgesetze bestimmen, daß sie auf kleinern Fahrzeugen 39—488.575 etc.) nicht erforderlich sei. Vgl. Art. 486—488 des Deutschen Handelsgesetzbuchs, sowie 88. 61—64 des deutschen Reichsgesetzes über die Beurkundung des Personenstandes. ournal ist im Französischen, Englischen, Italienischen (giornale) und in andern neuern Sprachen auch die Bezeichnung für Zeitschrift im allscheinende Heitschriste für politische und täglich ercheinende Zeitschriften.