Stuhl, frühere Bezeichnung für gewisse hohe Gerichtsbarkeit, für einen Gerichtsbezirk; in der Freimaurerei Sitz des Meisters vom Stuhle. — Heiliger oder Päpstlicher Stuhl, der Thron des Papstes; in übertragener Bedeutung die päpstliche Regierung.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 325Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei