Taufgesinnte (holländ. Doopsgezinden) nennt sich seit 1570 eine gewöhnlich unter dem Namen der Mennoniten bekannte prot. Kirchenpartei. Ihr Stifter ist Menno Simons (s. d.). Mit den sog. Wiedertäufern (s. d.) der Reformationszeit haben die T. nur die Verwerfung der Kindertaufe gemein, unterscheiden sich dagegen von ihnen wesentlich durch Ablehnung aller Gewalt und spiritualistischen Schwärmerei. Innerlich verwandt sind sie den Waldensern (s. d.), wenn auch ein direkter Zusammenhang sich nicht nachweisen läßt. Die Verwechselung mit den Wiedertäufern war der Grund, daß die T. von Katholiken wie von Protestanten auf das heftigste angefeindet und verfolgt wurden. Menno selber stellte seinen Lehrbegriff in dem Fundamentbuch von dem tchristl. Glauben⸗ (1556) auf; doch hat auch diese Schrift keine bindende Autorität, wie denn die T. überhaupt keine allgemein verpflichtenden Bekenntnisschriften besitzen. Indem sie in einzelnen Lehrstücken, z. B. der Erbsünde, der Willensfreiheit, der Rechtfertigung, die Schroffheiten des kirchlichen Lehrsystems abzuschwächen suchten, haben sie sich in der Lehre fast ganz den Reformierten genähert, und auch ihr Gottesdienst weicht von dem protestantischen nur wenig ab. Dagegen verwerfen sie entschieden die Kindertaufe und taufen ihre Kinder erst nach empfangenem Unterricht, frühestens im Alter von 14 J. und zwar in den Bethäusern vor versammelter Gemeinde durch Besprengung, eine Partei, die «dompelerso, durch Untertauchen. Ferner verwerfen sie den Eidschwur und die Ehescheidung, außer im Falle des Ehebruchs, den Krieg und jede Art von Rache; die Bekleidung obrigkeitlicher Amter wird nicht verboten, aber doch widerraten. Anfangs ward auch neben dem Abendmahl noch das Sakrament der Fußwaschung beohachtet als Symbol der Reinigung der Seelen durch das Blut Christi. Das Dringen auf sittliche Reinheit führte teils zu einer strengen Kirchenzucht, teils zu kleinlichen Bestimmungenüber Kleider⸗, Bart⸗,Haartracht und ähnliches. In diesen beiden Punkten wurzeln auch die meisten Spaltungen der T. Schon im J. 1554 erfolgte die Trennung in Grobe, d. h. Strenge, und in Feine, d. h. Milde. Die Groben, bestehend aus Friesen, Flamingern und Deutschen, von ihren Gegnern Dreckwagen Tunabe forderten, daß jedes Vergehen mit dem ann bestraftwerde, und zwar ohne vorhergegangene Ermahnung, und daß dieser Bann jedes Band der Gemeinschaft aufhebe, selbst dasjenige zwischen Ehelände und Verwandten. Die Feinen, Wateränder genannt, weil sie im Waterlande am Pampus in Nordholland und bei Franeker ihren Sitz hatten, wollten den Bann nur bei beharrlichem Ungehorsam gegen die Gebote der Bibel anwenden, ihm mehrfache Mahnung vorangehen lassen und das häusliche Leben dadurch nicht stören. Sowohl unter den Groben als unter den Feinen entstanden dann wieder neue Parteiungen. Im J. 1640 erregte Uke Walles die Trennung der Ukewallisten durch Einführung des dreimaligen Untertauchens bei der Taufe (daher auch «dompelerso genannt), einer besonders strengen Kirchenzucht und genauer Vorschriften über das Tragen von Schmucksachen, Kleidern und Bärten. Im J. 1664 führte die Einwirkung des Arminianismus zu neuer Parteiung. Die Anhänger des Arminius hießen nach ihrem Haupte, dem Arzt Galenus Abrahams de Haen, Galenisten, oder nach ihrem Versammlungshaus, einer frühern Brauerei zu Amsterdam, welche als Schild ein Lamm führte, Lamisten, die Anhänger der Prädestination dagegen nach ihrem Haupte, dem Arzt Samuel Apostool, Apostoolen, oder nach der Sonne, welche das Schild ihres Versammlungshauses zu Amsterdam zierte, Sonisten. Am Ende des 18. Jahrh. gab es nur noch zweierlei T. in den Niederlanden, die sich 1800, mit Ausnahme der Gemeinden auf der Insel Ameland und in den Dörfern Aalsmeer und Balk, zu einem Ganzen verbanden. Seit 1811 sind alle Gemeinden durch die Errichtung der allgemeinen T.⸗Societät in Amsterdam, mit Beibehaltung völliger Freiheit ihrer angenommenen Eigentümlichkeiten, enger verbunden. Die Partei zählt jetzt ungefähr 127 Gemeinden mit circa 47 000 Seelen, genießt gleiche Rechte mit den übrigen Konfessionen und hat sich durch einen Missionsverein, die Teylersche theologische Gesellschaft zu Harlem, und namentlich auf praktisch-philanthropischem Gebiete hervorgethan. In Deutschland sollen sich gegenwärtig etwa 15000 Mennoniten finden, von denen der größte Teil auf das Königreich Preußen kommt. Hier erlangten die T. seit 1802 die Befreiung vom Soldateneide, bald darauf vom Kriegsdienste, seit 1827 auch vom Amts⸗ und Zeugeneid. Doch ist ihre Militärbefreiung in ganz Deutschland aufge⸗⸗ hoben worden. Nicht zu verwechseln mit den T. sind die in neuester Zeit in verschiedenen Gegenden Deutschlands aufgetauchten Baptisten (s. d.), welche mit ihnen fast nur die Verwerfung der Kindertaufe gemein haben. Überall, wo die T. heimisch sind, gelten sie als stille und fleißige Unterthanen. Vgl. Schyn, AUistoriae christianorum qui in Belgio foederato Mennonitae appellanturo (Amsterd. 1723) und Historiae Mennonitarum plenior deductio (Amsterd. 1729); Hunzinger, Das religiöse e 1831); Reiswitz und Wadzek, (Beiträge zur Kennt-d nis der Mennonitengemeinde in Europa und Amerikas (Berl. 1824); Bloupet ten Cate, «Geschiedenis der doopsgesindeno (5 Bde., Amsterd. 1839 —47). U Taufuame. s. Baptisterium. Taufname. Von ältester Zeit her forderte so⸗ a wohl die Kirche als auch die Sitte passende T., und die Mehrzahl derselben sondert sich in einige große u 4 charakteristische Gruppen. Viele beziehen sich auf Gott und die Pflichten gegen ihn, als Gottlieb, ottfried, Gottwald, Theodor, Amadeus; andere auf den Religionsstifter, doch so, daß der Name Jesus Christus selbst und Ableitungen von ihm vermieden werden; nur bei den Syrern begegnet man Namen wie Jesujab (Jesu dedit), Ebed-Jesu (servus Jesu). Häufig dagegen sind Ableitungen von Christus, als Christian, Christina, Christoph; auch Emanuel ward ohne Bedenken gebraucht. Ferner entlehnte man die Namen der Apostel, Evangelisten, Märtyrer und Heiligen, und hier zeigen sich sowohl konfessionelle als geogr. Unterschiede, sofern die Heiligennamen überhaupt von der kath. Kirche bevorzugt wurden und in den verschiedenen Ländern sich eine Vorliebe für gewisse National⸗ und Lokalheilige kundgab. Wo der Protestantismus mit Eifer auftrat, wie während des 16. Jahrh. in Frankreich, Holland und England, da verwarf man die Heiligennamen und wählte dafür alttestamentliche: Abraham, Jakob, David, Anna, Susanna u. dgl.; und wiederum im Gegensatz hierzu befahl der Catechismus Romanus ausdrücklich, den Täuflingen Heiligennamen beizulegen. Nur Martin, Philipp und Ulrich sind stets bei den Protestanten beliebt gewesen, als Vornamen der Reformatoren Luther, Melanchthon und Zwingli, während andererseits bei den Katholiken aus dem Mariendienste der Gebrauch entsprang, den Namen Maria auch für das männliche Geschlecht zu verwenden. Außerdem wurden Namen gebildet aus den Benennungen der christl. hohen Feste und Taufzeiten, als Natalis, Epiphanius, Paschalis; auch solche, die an christl. Tugenden erinnerten, als Eusebius, Pius, Charitas. Ja sogar Tiernamen wählte man, wie Leo, Asellus, Columba, teils ihre natürliche Bedeutung symbolisch auffassend, teils aus christl. Demut. In Deutschland behielten die alten einheimischen Namen lange das Übergewicht. Fremde kirchliche Namen von hebr., griech. und lat. Herkunft werden erst seit den Kreuzzügen häufiger; eins der frühesten Beispiele eines deutschen Herrschers mit fremdem NRamen bietet der hohenstaufische König Philipp. Nach dem Aufkommen bleibender Geschlechtsnamen traten die T. als Vornamen vor dieselben, und aus der seit dem Ende des 15. Jahrh. überhandnehmenden Sitte, zwei und mehr Taufzeugen zu stellen, entsprang der Gebrauch, einem und demselben Kinde mehrere T. zugleich beizulegen. Die kath. Kirche pflegt außerdem noch bei der Firmung unpassende T. durch neue zu ersetzen oder denselben doch noch einen neuen hinzuzufügen; doch besteht über Annahme des Firmnamens und über seine Führung im gewöhnlichen Leben kein Kirchengesetz. Die Gewohnheit, bei dem libertritt von einer Konfession zu einer andern den T. zu ändern, ist nie allgemein herrschend gewesen und besteht gegenwärtig als Regel nur in der griech. Kirche. Gegen Ende des 18. Jahrh. führte teils Gleichgültigkeit oder Widerwille gegen kirchliche Formen, teils auch Neuerungssucht zu mancherlei Wunderlichkeiten in der Namengebung, am auffallendsten in den ersten Zeiten der Französischen Revolution, wo Namen wie Liberte, Egalitée, Sansculotte u. dgl. ganz gewöhnlich vorkamen. Doch schon 1802 ward durch ein Gesetz der alte Brauch in Frankreich hergestellt, und auch in Preußen wie im übrigen Deutschland erchienen Verordnungen gegen abenteuerliche und inschickliche T. Vgl. Dolz, „Die Moden in den T.v (Opz. 1825); leischner, Onomatologie, oder Versuch eines lat. örterbuchs unserer T.v (Erlangen 1826); Sommer, Die T. und ihre Bedeutungo (Berl. u. Potsd. 1844); Augusti, Denkwürdigkeiten aus der christl. Archäologier (Bd. 7, Lpz. 1825); Abel, Die deutschen Personennamen » (Berl. 1853); Michaelis, „Wörterbuch der gebräuchlichsten T. (Berl. 1856); Pott, «Die Personennamenv (2. Aufl., Lpz. 1859); Beleze, „Dictionnaire des noms de baptemen (Par. 1863).