Telephon (Fernsprecher; als Verkehrsmittel). Nachdem das von Reis (s. d.) zuerst erfundene T. namentlich von Drawbaugh, Graham Bell, Watson, Edison, Hughes (Erfinder des Mikrophon), Siemens und von Helmholtz erheblich verbessert war (1877), wurden die ersten praktischen ersuche im Fernsprechen in Nordamerika gemacht. Die Verhältnisse lagen hierfür in diesem Weltteile insofern günstig, als die Arbeitskräfte, Botenlöhne u. s. w. dort sehr teuer sind und dem Amerikaner durch das T. erwünschte Gelegenheit geboten wurde, seine Fabrik u. s. w. von seinem Arbeitssessel, aus dem Badekabinett oder vom Dinner her zu leiten, ohne eines Vermittlers oder Boten (boy) zu bedürfen. Die Einrichtung des T. veränderte mit einem Schlage zauberhaft die Physiognomie des gesamten sozialen und öffentlichen Lebens. Zahllose Geschäfte werden jetzt mittels T. ab eschlossen; die neuesten Börsenkurse erfährt der Bankier in seinem Arbeitszimmer unmittelbar von der Telephonanstalt in der Börse; leichter und schneller pulsiert das Leben sowie die Arbeit in den Comptoirs, Fabriken, industriellen Etablissements und selbst in den Staatskanzleien, seitdem die leitenden Ideen eines Chefs, eines Ingenieurs oder eines Staatsmanns durch das T. unmittelbaren und schnellen mündlichen Ausdruck erhalten, der das Eingreifen der maßgebenden Persönlichkeit in jedem beliebigen Augenblick sichert. Die Stadt-Telephon-oder Fernsprechanstalten sind daher auch in kurzer Zeit ein unentbehrliches Verkehrsmittel innerhalb der größern Städte geworden. Amerika ging darin zuerst voran. Schon 1880 waren die bedeutendsten Städte der Vereinigten Staaten, wie Neuyork, Philadelphia, Washington, Baltimore, Boston und Chicago, mit Telephonanstalten versehen, deren Betrieb Privatgesellschaften (telepnone exchanges) meist gegen Zahlung einer meist ziemlich hohen Rente an den betr. Bundesstaat übernommen hatten. Die von den Teilnehmern zu zahlenden Abonnements sind daher in Amerika oft beträchtlich (ährlich 6251100 Frs). Dem Vorgange Amerikas folgten in Europa zuerst England, Deutschland und Frankreich. In Deutschland gebührt das Verdienst der Einführung dem Staatssekretär von Stephan, der die [l ersten praktischen Versuche am 25. Okt. 1877 in [I Berlin mit Graham Bells T. anstellte und nach t deren Gelingen noch in demselben Jahre die ersten ösjentlichen Fernsprechanstal ten in Berlin und Friedrichsruh errichten ließ7. Ende Dez. 1877 waren 16 derartige Fernsprechanstalten im Reichstelegraphengebiet eröffnet, welche als Telegraphenämter dienten; Ende 1884: 2170 Fernsprechanstalten und 342 Telegraphenhilfsstellen, zusammen 2512, d. i. 33,6 Proz. aller deutschen Telegraphenamter. Die Einfachheit der Bedienung des Fernsprechers ermöglicht namentlich dessen Verbreitung in den kleinern Ortschaften, wo es an technisch vorgebildeten Telegraphenbeamten fehlt und wo daher Privatpersonen, Kaufleute, Lehrer etc. den Dienst versehen. Neuerdings hat man auch den Feuermeldedienst und die Wasserstandsmeldungen mit den Fernsprechanstalten sehr zum Nutzen der Gemeinden verbunden. überaus interessant ist das schnelle Wachstum öffentlicher Stadt⸗-Fernsprechanlagen im Deutschen Reich. Die erste Einrichtung dieser Art trat zu Berlin am 12. Jan. und beziehungsweise am 1. April 1881 ins Leben (mit 94 Abonnenten und 193 Fernsprechstellen), kurz darauf zu Mülhausen im Elsaß und zu Hamburg. Ende Okt. 1884 waren vorhanden in 49 deutschen Städten 7766 private Sprechstellen, 25 Börsenstellen, 22 öffentliche Fernsprechstellen, zusammen 7813 Stellen mit 13649 km Leitungen. Daneben hatte man 20 Verbindungsanlagen zwischen verschiedenen Stadtiernsprechnetzen Potsdam=! z. B. Berlin-Charlottenburg, Berlin-Potsdam-Magdeburg, Köln-Deutz, Krefeld-Urdingen, Hamburg-Wandsbeck, Mülhausen (Elsaß)⸗Gebweiler u. a. m. Noch gewaltiger hat der Telephondienst sich Nordamerika entwickelt. Ende 1884 bestanden 986 Telephon-Gesellschaften, deren Kapital mehr als 266 Mill. Frs. betrug und etwa 6,4 Proz. Reingewinn abwarf. Die Zahl der T. belief sich auf 313112, der Fernsprechnetze auf 772, der öffentlichen Fernsprechämter auf 3341, der Abonnenten auf 134847, der Netzlilometer auf 162774, der Beamten auf 5700. Allein in Neuyork sind etwa 11000 Teilnehmer abonniert, also so viel, wie etwa in ganz England (1884). Neuerdings hat sich auch in Europa die Zahl der Abonnenten erheblich vermehrt; z. B. in Italien mit 8400 (davon Rom Ende 1884: 2054), Niederlande mit 2493 (davon Amsterdam 1195), Schweden mit 5826 (davon Stockholm 3825), Schweiz mit 5001 (davon Genf 1034), Rußland mit 5275 Abonnenten (davon Petersburg 1100, Moskau 650), endlich Portugal mit 826 Abonnenten (davon 497 in Lissabon). In Britisch⸗-Indien bestehen 74 Fernsprech-Offices mit etwa 500 Abonnenten (darunter Kalkutta 195). In Melbourne (Victoria-Land) belief die Zahl der Telephonanschlüsse (Ende 1882) sich auf 398. Staatsrechtliche Stellung des Telephon. Die Frage, ob telephonische Mitteilungen in die Domäne des staatlichen Hoheitsrechts (Monopols) fallen, hat in den verschiedenen Staaten eine abweichende Lösung erhalten. Deutschland hat das Recht der Telephonanlagen dem Staate allein vorbehalten, auch den staatlichen Betrieb eingeführt; in Frankreich und in der Schweiz funktionieren sowohl staatliche Telephonanstalten als auch konzessionierte Privattelephongesellschaften (exploitation mixte nach Meili); in England und Italien herrscht nur Privatbetrieb durch konzessionierte telephoné exchanges; Amerika hat gänzlich freien Betrieb durch Private. Neuerdings haben alle europ. Staaten das T. als zu den droits régaliens (jura regalia) gehörig erachtet und dem entsprechende Reglements für die Anlage, Benutzung und den Betrieb desselben erlassen. Die internationale Telegraphenkonferenz von Berlin (1885) hat in Art. LXVII des internationalen Reglements vom 17. Sept. 1885 Grundsätze für den internationalen Telephondienst vereinbart, welche die Cinführung der Fernsprechdrähte in die Telegraphenämter der kontrahierenden Länder, die Wahl der Apparate, die Dauer der telephonischen Gespräche u. s. w. regeln und welche vom 1. Juli 1886 ab in Kraft getreten sind.