Tischgelder beziehen im deutschen Heere die am gemeinsamen Mittagstische des Offizierkorps teilnehmenden Lieutenants im Frieden bis zum Höchstbetrage von monatlich 9 Mark. Portepee⸗-Fähnrichen und Offiziersaspiranten, welche das Zeugnis der Reife zum Portepee-Fähnrich besitzen, kann die Teilnahme an den T. gewährt werden. Den Offizieren des 1. Garderegiments zu Fuß und des Regiments der Gardes du Corps werden die T. als persönliche Zulage gewährt. Im Felde werden T. nicht gezahlt.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 714Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei